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Spiegel online und Report berichten

Schweine in Ostdeutschland rechtswidrig notgetötet

Das Online-Portal des Nachrichtenmagazins Spiegel und die ARD-Fernseh-sendung Report Mainz haben Berichte veröffentlicht, in denen das nicht sachgerechte Nottöten von Schweinen auf Betrieben in Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern gezeigt wird.

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www.pixabay.com/Hans Braxmeier
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Die Aufnahmen entstanden laut Spiegel online mit versteckter Kamera über mehrere Monate auf zwei Schweinebetrieben. Darüber haben die Tierrechtler mit einer mobilen Kamera gefilmt. Die Videos wurden danach einer Tierrechts-organisation zugespielt und liegen dem Spiegel sowie Report Mainz eigenen Angaben zufolge vor.

Zu sehen sind tierschutzwidrige Nottötungen von Schweinen. Experten, die sich die Aufnahmen angesehen haben, sprechen in diesem Zusammenhang von Straftaten. Denn nach einer Betäubung müsse sofort die Entblutung der Tiere folgen, die schließlich zum Tod führt.

Bundesagrarministerin Julia Klöckner reagierte empört auf die Berichte zu den rechtswidrigen Nottötungen von Schweinen: "Ich habe bereits mehrfach deutlich gemacht, dass derjenige, der Tiere quält und sie in elendem Zustand verenden lässt, bestraft werden muss. Solche Leute haben kein Herz für Tiere und machen das Image einer ganzen Branche kaputt. Berufsverbote müssten die Folge sein. Hier erwarte ich auch von der Branche, dass sie sich klar und hörbar abgrenzt von den schwarzen Schafen."

Das wirksamste Instrument, um Verstöße gegen das Tierschutzgesetz aufzudecken und letztlich zu sanktionieren, seien Vor-Ort-Kontrollen. Hierfür zuständig sind die Bundesländer und ihre Behörden. Doch leider, so Klöckner, seien die Kontrollen vielerorts lückenhaft. Hier bestehe Handlungsbedarf. "Ich fordere die Länder auf, dass sie ihre Personal- und Kontrolldichten verbessern", machte die Ministerin deutlich.

Der Bund plant indes einen weiteren Hebel: Für wirksame Tierschutzkontrollen soll in Betrieben, die tierische Nebenprodukte verarbeiten, eine Rechtsgrundlage geschaffen werden. An dieser Stelle, so das BMEL, könne man vom Zustand der Tierkörper Rückschlüsse ziehen auf mögliche Verstöße gegen den Tierschutz im Vorfeld, wie zum Beispiel in einem Mastbetrieb.

Es bleibe aber dabei, dass vor Ort – auf den Betrieben, an den Tieren direkt – kontrolliert werden müsse, ob der Tierschutz eingehalten wird. "Das liegt in der Verantwortung der Länder, da nur sie die Vor-Ort-Kontrollen gewährleisten können", sagte Klöckner.

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