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Die heimische Landwirtschaft stärken

Pilotprojekt „Förderung von Versicherungsprämien“

Es steht außer Frage, dass die Landwirtschaft – und hier mit Blick auf die Schadenshöhe vor allem der Obst- und Weinbau – diejenige Branche ist, die am allermeisten unter den Folgen des Klimawandels leidet. Unsere Bauern sind auf eine angemessene Unterstützung der Gesellschaft angewiesen, damit sie die damit verbundenen Herausforderungen meistern können. Mit unserem in Deutschland einmaligen Pilotprojekt läuten wir einen Strategiewechsel ein, hin zu einem langfristig angelegten, staatlich unterstützten und eigenverantwortlichen Risikomanagement. Damit stärken wir unsere heimischen Betriebe“, sagte Landwirtschaftsminister Peter Hauk.

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Angesichts der zunehmenden Witterungsrisiken und Extremwetterlagen mit hohem, zum Teil existenzgefährdendem Schadensrisiko ist festzustellen, dass sowohl die betrieblichen Möglichkeiten des Risikomanagements, als auch die in den letzten Jahren in großem Umfang von Bund und Ländern gewährten staatlichen Ad-hoc-Hilfen an Grenzen stoßen. Vor diesem Hintergrund ist ein Strategiewechsel hin zu einem langfristig angelegten Risikomanagementsystem notwendig, um die wirtschaftliche Stabilität der bäuerlichen Betriebe zu stärken. Im Fokus stehen dabei folgende drei Maßnahmenbereiche:

- Prävention durch agrotechnische Maßnahmen (z. B. Hagelschutznetze, Bewässerung, Frostschutzberegnung);

- Risikoabsicherung über (Mehrgefahren-)Versicherungen und

- Steuerliche Maßnahmen (Versicherungssteuer, Risikorücklagen).

Ganz konkret plant die Landesregierung ab dem Jahr 2020 ein Pilotprojekt „Förderung einer (Mehrgefahren-)Versicherung zur Verbesserung der Risikovorsorge“ anzubieten, um die Einführung einer wirtschaftlich tragfähigen Versicherungslösung gegen die Risiken Frost, Sturm und/oder Starkregen im Obst- und Weinbau finanziell zu unterstützen. Für den Zeitraum des Pilotvorhabens sowie generell im Fall der Förderung von Versicherungsprämien werden für die mit staatlicher Unterstützung versicherbaren Kulturen und Risiken keine mehr Ad-hoc-Hilfen gewährt.

Eckpunkte des geplanten Förderverfahrens

Durch die Gewährung eines Zuschusses zu den Versicherungsprämien wird für die landwirtschaftlichen Betriebe ein Anreiz geschaffen, die eigenbetriebliche Risikovorsorge zu stärken und somit das Risiko finanzieller Verluste infolge witterungsbedingter Ertragsausfälle zu mindern. Das MLR erarbeitet hierzu gegenwärtig ein entsprechendes Verwaltungs-und Förderverfahren. Nachfolgend werden die bereits feststehenden Eckpunkte des geplanten Förderverfahrens beschrieben. Die endgültigen Bestimmungen sollen bis Ende 2019 feststehen, erforderliche Anpassungen bleiben vorbehalten.

50 Prozent Zuschuss zu den Prämien

Die Förderung von Versicherungsprämien soll durch das MLR in Zusammenarbeit mit Versicherungsunternehmen erfolgen, die Versicherungsverträge zur Deckung von Verlusten an landwirtschaftlichen Kulturen infolge widriger Witterungsverhältnisse anbieten. Die Prämienunterstützung ist dabei nicht an ein bestimmtes Versicherungsunternehmen gebunden. Auch Versicherungsverträge mit ausländischen Versicherungen sind grundsätzlich zuwendungsfähig. Die Förderung wird als Zuschuss in Höhe von bis zu 50 Prozent der gemäß Versicherungsvertrag zu leistenden zuwendungsfähigen (Netto-)Prämien gewährt.

Versicherungsbedingungen

Zuwendungsfähig sind landwirtschaftliche Unternehmen mit Betriebssitz in Baden-Württemberg, die Einzel- und/oder Mehrgefahrenversicherungen zum Schutz vor witterungsbedingten Verlusten durch Spätfrost, Sturm und/oder Starkregen bei Wein, Kern- und Steinobst sowie Beerenobst (inkl. Erdbeeren) abschließen. Mit der Förderung soll kein Vollkasko-Schutz finanziert werden, sondern insbesondere schwere und existenzbedrohende witterungsbedingte Ertragsverluste abgesichert werden. Daher ist die Förderung von Versicherungsprämien an die Einhaltung nachfolgend aufgeführter Versicherungsbedingungen gekoppelt: Selbstbehalt 20 Prozent, Maximalauszahlung 80 Prozent der Versicherungssumme, vorgegebene maximale Versicherungssummen je Kultur über Höchsthektarwerte, die zum Beispiel bei Kern- und Steinobst 20.000 Euro, bei Strauchbeeren (inkl. Erdbeeren) sowie Wein- und Tafeltrauben 30.000 Euro oder bei Most- und Industrieobst 10.000 Euro betragen.

Von diesen Vorgaben abweichende Vereinbarungen (zum Beispiel niedrigere Selbstbehalte, höhere Hektarhöchstwerte) können im Versicherungsvertrag zwar getroffen werden, sind jedoch nicht zuwendungsfähig und müssen vom Antragsteller dann selbst finanziert werden. Um vorzubeugen, dass nicht nur besonders risikoanfällige Flurstücke und Lagen (zum Beispiel Frostlagen) versichert werden, müssen vom Versicherungsnehmer jeweils die gesamten in Baden-Württemberg bewirtschafteten Anbauflächen (inkl. Junganlagen) einer Kultur versichert werden. Bei Feststellung falscher oder unvollständiger Angaben, sind die gewährten Zuwendungen zurückzuzahlen.

Die Versicherungsnehmer bezahlen zunächst 100 Prozent der Versicherungsprämien an das/die Versicherungsunternehmen und erhalten nach Vorlage des entsprechenden Zahlungsnachweises vom Land bis zu 50 Prozent des zuwendungsfähigen (Netto-) Prämienbetrags erstattet.

Weniger Bürokratie als bei Ad-Hoc-Hilfen

Der Vorteil gegenüber den bisher gewährten Ad-Hoc-Hilfen wird vor allem darin gesehen, dass durch die Zuwendungen und die finanzielle Beteiligung der landwirtschaftlichen Unternehmen die eigenverantwortliche Risikovorsorge gestärkt wird. Für die Betriebe und die Landwirtschaftsverwaltung sind damit gleichermaßen Vorteile verbunden, da die aufwendige und oftmals schwierige individuelle Schadensermittlung und die Berechnung des Schadensausgleichs künftig entfallen. Dadurch kann auf beiden Seiten bürokratischer Aufwand abgebaut werden.

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