Volksantrag: Aufruf zur Stimmabgabe
Der Vorstand des Landesbauernverbandes (LBV) hat in seiner Sitzung am 24. Oktober bekräftigt, den Volksantrag weiter zu verfolgen. Die Abstimmungsformulare können unter www.volksantrag-gemeinsam.de heruntergeladen werden. Hinweise zum richtigen Ausfüllen des Antrags finden Sie hier.
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Der Landesbauernverband in Baden-Württemberg (LBV) hat gemeinsam mit dem Badischen Landwirtschaftlichen Hauptverband (BLHV), dem Badischen Weinbauverband und dem Landesverband Erwerbsostbau (LVEO) den Volksantrag „Gemeinsam unsere Umwelt schützen“ auf den Weg gebracht. Der Volksantrag wird von vielen weiteren Verbänden und Organisationen unterstützt. Es handelt sich dabei um eine Initiative für den Artenschutz gemeinsam von Landwirtschaft und Gesellschaft.
Der damit verbundene Aufruf zum Dialog ist kein Gegenentwurf zum Volksbegehren Artenschutz, sondern soll einen kooperativen Weg zu mehr Artenvielfalt gemeinsam mit allen Beteiligten aufzeigen und Naturschutz und Landwirtschaft zusammenbringen. Diese Absicht findet bei Politik und Naturschutzverbänden ebenfalls Zuspruch. Auch wenn die Stimmensammlung für das Volksbegehren Artenschutz derzeit unterbrochen wurde, hat der Vorstand des LBV in seiner Sitzung am 24. Oktober 2019 bekräftigt, den Volksantrag weiter zu verfolgen, denn das Anliegen der landwirtschaftlichen Familienbetriebe, mit Gesellschaft, Naturschutz und Politik in einen Dialog zu treten, bleibt bestehen.
Inhalte des Volksantrags
Eine wesentliche Forderung des Volksantrags ist, dem Artenrückgang in seiner Vielfalt zu begegnen und für alle Beteiligten geeignete Maßnahmen und Anreize zu finden. Dazu gehört auch eine fachlich fundierte und wirkungsvolle Pflanzenschutzmittel-Reduktionsstrategie. Ein Mehr an vertraglichem und somit kooperativem Artenschutz soll geschaffen werden, so dass die heimischen landwirtschaftlichen Betriebe noch besser ihren Beitrag für die Artenvielfalt erbringen können. Der Ökologische Landbau soll nachfrageorientiert und somit nachhaltig gefördert und ausgebaut werden. Der Stopp des täglichen Flächenfraßes, die Stärkung der regionalen Produktion von Lebensmitteln, und die Betonung von deren Bedeutung im gesamten Bildungswesen sind weitere Punkte, die der Volksantrag enthält.
Einem Volksantrag müssen sich 0,5 Prozent der Wahlberechtigten in Baden-Württemberg anschließen, das sind derzeit rund 38.500 Unterschriften. Je mehr Stimmen abgegeben werden, umso mehr Gewicht erhält das Anliegen der Landwirtschaft.
So läuft die Stimmabgabe ab
Unterschriftsberechtigt sind alle Personen mit Erstwohnsitz in Baden-Württemberg, deutscher Staatsangehörigkeit und einem Mindestalter von 18 Jahren. Das Unterschriftenformular zum Volksantrag kann unter www.volksantrag-gemeinsam.de heruntergeladen und ausgedruckt werden. Zwei Formulare liegen der Ausgabe 44/2019 von BWagrar bei. Pro Person muss ein eigenes Formular persönlich ausgefüllt werden.
Alle Felder müssen oberhalb des amtlichen Teils vollständig und gut lesbar ausgefüllt werden. Wichtig ist anzukreuzen, dass man Gelegenheit hatte, den Volksantrag und dessen Begründung einzusehen. Hinweise zum richtigen Ausfüllen finden Sie hier. Der vollständige Wortlaut des Volksantrags und seine Begründung stehen auf www.volksantrag-gemeinsam.de.
Abgabe der unterschriebenen Formulare
Der amtliche Teil „Bescheinigung des Wahlrechts“ darf nicht vom Unterzeichner ausgefüllt werden; dies ist Aufgabe der zuständigen Gemeinde. Das bis auf den amtlichen Teil ausgefüllte Formular soll im Original an die nächstgelegene KBV-Geschäftsstelle gesandt werden. Gefaxte oder eingescannte Formblätter sind ungültig. Unter www.lbv-bw.de ist die nächstgelegene Geschäftsstelle zu finden. Diese holt auf Wunsch auch die Bescheinigung des Wahlrechts bei der zuständigen Gemeinde ein.
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