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Landestierärztekammer Baden-Württemberg

Der Notdienst wird zum Notfall

Eigentlich ist alles klar: Der Notfalldienst ist vorgesehen Tiere nach einem Unfall, mit lebensbedrohlichen Erkrankungen oder starken Schmerzen, die keinen Aufschub bis zum nächsten Morgen oder bis zum nächsten Arbeitstag haben, macht die Landestierärztekammer Baden-Württemberg jetzt in einer aktuellen Pressemitteilung deutlich. Offensichtlich aus gutem Grund.

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Sicher, so die Vertretung der Tierärzte, sei es für Tierhalter nicht immer leicht, einen Notfall als solchen zu erkennen. „Deshalb stellt die Bundestierärztekammer Tierhaltern einen Flyer zur Verfügung, auf dem sie erkennen können, bei welchen Anzeichen ein Notfall vorliegt“, sagt Dr. Thomas Steidl, Präsident der Landestierärztekammer Baden-Württemberg: „Bewusstseinsverlust, Zusammenbruch, Atemnot, stärkere und unstillbare Blutungen, sehr helle/blasse Schleimhäute, Krampfanfälle, Probleme beim Harnlassen, anhaltender blutiger Durchfall oder blutiges Erbrechen, zunehmende Schwäche, plötzliche Lähmungen der Beine, Augenverletzungen, Verschlucken von Fremdkörpern oder Giften, Verbrühungen, Verbrennungen, Hitzschlag, schwerer Verkehrsunfall.“

Aufwändig und teuer

Routinebehandlungen, Impfungen oder Behandlungen von Erkrankungen, die bereits seit Längerem bestehen und nicht lebensbedrohlich sind, seien demzufolge keine Notfälle und gehörten nicht in den Notfalldienst.

Untersuchungen und Behandlungen außerhalb der üblichen Praxiszeiten seien, so die Landestierärztekammer, sehr aufwändig und mit erheblich höheren Kosten verbunden. Die Arbeitszeitgesetze beschränken die Arbeitszeit insbesondere nachts und an Wochenenden massiv, weshalb sehr viel mehr Personal für den Notfalldienst vorhanden sein müsse. Aus diesen Gründen müsse im Notfalldienst mit deutlich höheren Behandlungskostengerechnet werden. „Wir haben das Bundesministerium gebeten, eine eigene Notfallpauschale und einen höheren Gebührenrahmen in die Gebührenordnung für Tierärzte (GOT) aufzunehmen“, so Dr. Uwe Tiedemann, Präsident der Bundestierärztekammer.

Schnelle Soforthilfe zur Stabilisierung

Der Notfalldienst sei einzig und allein zur Stabilisierung der Patienten gedacht – aufwändige Untersuchungen gehörten nicht in den Notfalldienst, ebensowenig wie Spezialverfahren oder eine umfangreiche Diagnostik, die nicht der unmittelbaren Lebenserhaltung dienten.

 „Die Tierhalter werden sich künftig daran gewöhnen müssen, im Notfalldienst weitere Strecken zu fahren, als sie es bisher gewohnt sind“, so Dr. Steidl auf die Frage, ob auch in Zukunft ein flächendeckender Notfalldienst in der Tiermedizin realisiert werden kann.

Je mehr Tiere „zu Unrecht“ im Notfalldienst vorgestellt werden, desto länger sind die Wartezeiten, mit denen Halter und ihre Tiere rechnen müssten. Aufgrund gesetzlicher Vorgaben (Stichwort Arbeitszeitschutzgesetz) arbeite die Tierärzteschaft bereits jetzt am absoluten Limit, um Tiere zu versorgen.

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