Daran sollten Sie zu Jahresbeginn denken
Das neue Jahr hat gerade angefangen und damit stehen für die Schweinehalter erneut einige wichtige Stichtage an. Im jährlich wiederholenden Melderitus gilt es, den Überblick zu wahren und keine Termine zu verpassen. Hier eine Zusammenstellung einiger wichtiger Meldefristen für Schweinehalter zum Jahresbeginn:
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1.Stichtagsmeldung an die HI-Tier: Zusätzlich zu den kontinuierlichen Meldungen von Bestandsveränderungen hat jeder Tierhalter – auch Hobbyschweinehalter - gemäß der Viehverkehrsverordnung der zuständigen Behörde bis zum 14. Januar 2020 die Anzahl der am 1. Januar gehaltenen Schweine zu melden. Sollten Sie die Frist verpassen, wird ein Ordnungsgeld fällig. Mit dem Hitmelder der ISN ist dies unter www.hitmelder.de möglich, schriftlich per Meldebogen oder im Internet unter www.hi-tier.de.
2.Stichtagsmeldung an die Tierseuchenkasse: Außerdem sind die Tierhalter verpflichtet, ihren Tierbestand an die Tierseuchenkasse zu melden. Der Stichtag (rund um den 1. Januar) und die Fristen unterscheiden sich je nach Bundesland. Die Meldung kann schriftlich mit der Bestandsmeldekarte oder auf der Homepage der jeweiligen Tierseuchenkasse der Bundesländer erfolgen. Bei Bestandsveränderungen im laufenden Jahr beziehungsweise Betriebsneugründungen müssen Zugänge innerhalb der vorgeschriebenen Frist nachgemeldet werden. Alternativ kann auch die Stichtagsmeldung mit dem Jahreshöchstbestand gemeldet werden.
3.Mitteilungen an die Antibiotika-Datenbank und für das Antibiotikamonitoring: Mitteilung des Tierhalters zum Tierbestand/ Bestandsveränderungen für den Zeitraum 1. Juli bis 31. Dezember 2019 in der HIT-Datenbank bis zum 14. Januar 2020. Die Tierhalterversicherung muss jedes Halbjahr aufs Neue versendet werden. Für das zweite Halbjahr 2019 liegt die Einsendefrist an die zuständige Behörde vom 1. bis zum 14. Januar 2020. Damit versichert der Tierhalter, bei der Behandlung nicht von der Behandlungsanweisung des Tierarztes abgewichen zu sein. Sie können diese im Mitgliederbereich des www.schweine.net herunterladen.
Wenn Sie als Tierhalter keinen Dritten zur Eingabe der AuA-Belege beauftragt haben, müssen Sie diese Daten bis zum 14. Januar selbst eingeben. Wer sich diesen Schritt sparen möchte, dem empfiehlt die ISN, den Bestandstierarzt zu beauftragen, die Antibiotikaabgaben bzw. -anwendungen in die QS-Datenbank zu melden und QS als sogenannten Dritten zu beauftragen, diese Daten an die staatliche Datenbank zu übertragen
Wenn Ihre Therapiehäufigkeit im ersten Halbjahr 2019 über der Kennzahl 2 lag, müssen Sie gemeinsam mit Ihrem Tierarzt einen Maßnahmenplan aufstellen, mit dem die Tiergesundheit im Bestand so verbessert werden kann, dass eine Reduktion des Antibiotikaeinsatzes möglich ist. Dieser Maßnahmenplan ist unaufgefordert bis zum 31. Januar bei der zuständigen Behörde einzureichen. Wurden keine Antibiotika abgegeben, muss die Nullmeldung ebenfalls zu diesem Termin erfolgt sein.
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