Beschwerde im bayerischen "Kuhglocken-Streit" ohne Erfolg
Der unter anderem für das Nachbarrecht zuständige fünfte Zivilsenat hat die gegen das Urteil des Oberlandesgerichts München vom 10. April 2019 (15 U 138/18) von dem Kläger eingelegte Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision zurückgewiesen.
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Die Parteien sind Grundstücksnachbarn in Bayern. Mit der Klage verlangte der Kläger von den Beklagten unter anderem die Weideviehhaltung mit Kuhglocken zu unterlassen. Die Klage hatte in den Vorinstanzen jedoch keinen Erfolg. Das Oberlandesgericht hatte die Revision nicht zugelassen. Dagegen wandte sich der Kläger mit seiner Nichtzulassungsbeschwerde. Die Nichtzulassungsbeschwerde wurde nun ebenfalls zurück gewiesen.
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