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Beizmittel aus dem Verkehr gezogen

Wegen des Bienensterbens am Oberrhein hat das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) für eine ganze Reihe von Beizmitteln das Ruhen der Zulassung ab sofort angeordnet. Das weitere Inverkehrbringen und die weitere Anwendung sind damit untersagt.
Veröffentlicht am
Das BVL hat am 15. Mai 2008 das Ruhen der Zulassung mit sofortiger Vollziehung für folgende Saatgutbehandlungsmittel angeordnet: - Antarc, BVL Zulassungsnummer 4674-00, - Chinook, BVL Zulassungsnummer 4672-00, - Cruiser 350 FS, BVL Zulassungsnummer 4914-00, - Cruiser OSR, BVL Zulassungsnummer 4922-00, - Elado, BVL Zulassungsnummer 5849-00, - Faibel, BVL Zulassungsnummer 4704-00, - Mesurol flüssig, BVL Zulassungsnummer 3599-00 und - Poncho, BVL Zulassungsnummer 5272-00. Diese Entscheidung erfolgte, so das BVL, nach eingehender Prüfung des aktuellen Sachstandes vor dem Hintergrund der in Südwestdeutschland aufgetretenen Schäden an Honigbienen. Für das BVL galt es zu prüfen, inwieweit ein Zusammenhang der berichteten Bienenvergiftungen mit...
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