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Restriktionsgebiete eingerichtet

Geflügelpest in Bretzfeld ausgebrochen

Nachdem auf einem Geflügelbetrieb in Bretzfeld (Landkreis Heilbronn) am 8. Februar 2020 der Ausbruch der Geflügelpest mit dem hochpathogenen Influenza A Virus H5N8 amtlich festgestellt worden ist, teilte das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz (MLR) in Stuttgart nun am 12. Februar 2020 mit, dass es sich um eine gewerbliche Tierhaltung mit 49 Legehennen, sechs Enten und zwei Gänsen sowie zwölf nicht gewerblich gehaltenen Vögeln (drei Fasanen und neun Kanarienvögel). Zunächst war von Behördenseite von einer Kleinsthaltung ausgegangen worden. Alle nicht verendeten Tiere des Bestandes sind inzwischen getötet worden.

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Annette Mayer, AR
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Um eine Ausbreitung auf weitere Bestände zu verhindern, war der Bestand nach der Verdachtsmitteilung am Donnerstag (6. Februar) sofort gesperrt worden, teilte das Landratsamt Hohenlohekreis mit. Am Freitag, 7. Februar 2020, waren die Tiere des betroffenen Bestandes aufgrund des Seuchenverdachtes getötet und unschädlich über die Tierkörperbeseitigung entsorgt worden.

Sperrbezirk und Beobachtungsgebiet eingerichtet

Die Bestätigung des Verdachtes erfolgte am späten Freitagnachmittag durch das nationale Referenzlabor in Riems. Als Restriktionsgebiete wurden ein Sperrbezirk mit einem Radius von mindestens drei Kilometern sowie ein Beobachtungsgebiet mit einem Radius von insgesamt mindestens zehn Kilometern um den betroffenen Betrieb eingerichtet. In diesen müssen Geflügelhalter entsprechende Maßnahmen – unter anderem die Aufstallung (Stallpflicht) des Geflügels – treffen.

Diese Maßnahmen wurden vom Landratsamt Hohenlohekreis mittels einer Allgemeinverfügung bestimmt, die am Dienstag, 11. Februar 2020, offiziell im Amtsblatt veröffentlicht worden ist. Die Allgemeinverfügung mitsamt ihren Maßnahmen sowie einer Karte der Restriktionsgebiete kann seit Montagnachmittag auf der Internetseite www.hohenlohekreis.de eingesehen werden. Betroffen von den Sperrmaßnahmen sind auch die Landkreise Heilbronn und Schwäbisch Hall.

Da der Geflügelbestand auf dem Betrieb in Auslaufhaltung in der Nähe eines Fließgewässers gehalten wurde, wird derzeit ein Kontakt mit wildlebenden Wasservögeln (Stockenten) als wahrscheinliche Infektionsursache vermutet. Das Veterinäramt wird diesbezüglich weitere epidemiologische Ermittlungen und Untersuchungen anstellen sowie die Betriebe im Sperrbezirk und im Beobachtungsgebiet kontrollieren.

Hintergrund:

 

Geflügelpest (Aviäre Influenza), umgangssprachlich auch Vogelgrippe genannt, ist eine durch Viren ausgelöste Infektionskrankheit, die ihren natürlichen Wirt in wilden Wasservögeln hat. In den vergangenen 20 Jahren gab es in Mittel- und Osteuropa immer wieder Geflügelpestausbrüche, so zuletzt im Winter 2016/17; bei diesem Geschehen waren auch Wildvögel in Baden-Württemberg stark betroffen. Außer dem Ausbruch in Bretzfeld gibt es derzeit keine Hinweise auf weitere Ausbrüche im Land.

Geflügelpest ist für Hausgeflügel hochansteckend und verläuft mit schweren allgemeinen Krankheitszeichen. Eine Ansteckung von Menschen durch HPAI H5N8 ist unwahrscheinlich.

 

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