
Infizierter Schwan
Bei einem Schwan und einer Wildente im Vogelpark in Hambrücken im Landkreis Karlsruhe wurde die Geflügelpest amtlich festgestellt. Das Ministerium Ländlicher Raum ruft alle Geflügelhalter im Land auf, die Biosicherheitsmaßnahmen konsequent einzuhalten.
von Redaktion erschienen am 17.12.2024Bei einem Schwan und einer Wildente wurde die Geflügelpest amtlich festgestellt.„Bislang gab es aktuell keine Fälle in Baden-Württemberg. Der Schutz vor einem Eintrag der hochpathogenen Viren der Geflügelpest in Hausgeflügelbestände und einer möglichen weiteren Verbreitung der Infektionen hat jetzt Priorität. Geflügelhalterinnen und Geflügelhalter werden dazu aufgerufen, die Biosicherheitsmaßnahmen in ihrem Bestand zu verstärken, um so ihre Tiere bestmöglich zu schützen. Das Friedrich-Löffler-Institut (FLI) hat das hochpathogene aviäre Influenzavirus vom Subtyp H5N1 bei beiden Tieren nachgewiesen“, so der Minister für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, Peter Hauk MdL.
Um eine weitere Ausbreitung der Seuche zu verhindern, wird das Landratsamt Karlsruhe in Abstimmung mit dem Landwirtschaftsministerium alle erforderlichen Maßnahmen ergreifen.
Entsprechend der Risikobewertung des Friedrich-Löffler-Instituts muss mit einem Seucheneintrag bei Wildvögeln seit längerem gerechnet werden. Das Risiko einer Ausbreitung der Geflügelpest wird aktuell als hoch eingeschätzt. Die Monitoringmaßnahmen zur Früherkennung auf Geflügelpest wurden in Baden-Württemberg deshalb bereits in den letzten Monaten verstärkt.
Biosicherheitsmaßnahmen sind einzuhalten
„Geflügelhalterinnen und Geflügelhalter werden dazu aufgerufen, die Biosicherheitsmaßnahmen in ihrem Bestand zu verstärken, um so ihre Tiere bestmöglich zu schützen. Das bedeutet insbesondere, dass bei Auslauf- und Freilandhaltungen direkte und indirekte Kontakte des Geflügels und sonstiger gehaltener Vögel mit Wildvögeln unbedingt verhindert werden müssen.
Darüber hinaus wird darauf hingewiesen, dass alle Geflügelhaltungen, unabhängig davon ob die Tiere zu Erwerbs- oder Freizeitzwecken gehalten werden, beim jeweils zuständigen Veterinäramt anzuzeigen und zu registrieren sind.
Die Bürgerinnen und Bürger werden gebeten, vermehrt aufgefundene Todesfälle oder kranke Wildvögel, insbesondere Wasservögel, Greifvögel und aasfressende Vögel wie zum Beispiel Raben und Krähen den zuständigen Veterinärbehörden bei den Landratsämtern oder Bürgermeisterämtern der Stadtkreise unter genauer Angabe des Fundortes zu melden. Diese organisieren das Einsammeln, Beproben und unschädliche Beseitigen verendeter Tiere, um die Verbreitung des Virus im Land zu ermitteln. Die Tiere und Tierkadaver sollten nicht berührt, eingefangen oder vom Fundort verbracht werden, um eine weitere Verschleppung der Seuche zu vermeiden.
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