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Geflügelpest

Stallpflicht im Landkreis Sigmaringen angeordnet

Nachdem inzwischen viele umliegende Kreise entsprechende Fälle gemeldet haben, ist nun auch der Landkreis Sigmaringen betroffen. Im Bereich der Zielfinger Baggerseen und am Krauchenwieser Steidlesee (Südufer) wurden am Montag, 8. Mai, tote Lachmöwen gefunden und anschließend im Staatlichen Tierärztlichen Untersuchungsamt Aulendorf positiv auf das hochansteckende Geflügelpest-Virus H5N1 getestet. Das Friedrich-Löffler-Institut auf der Insel Riems hat dieses Ergebnis am Dienstag, 16. Mai, bestätigt.

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Für Menschen stellt das Virus aktuell keine Gefahr dar. In Deutschland gab es bislang keinen Fall von Aviärer Influenza bei Menschen. Für eine Vielzahl an Vogelarten, insbesondere für Hühner und Puten, ist die klassische Geflügelpest allerdings eine tödlich verlaufende Erkrankung. Oberste Priorität hat deshalb der Schutz der Nutzgeflügelbestände im Landkreis Sigmaringen, da eine Ausbreitung des Virus dort zu großem Tierleid und erheblichen Verlusten in der Landwirtschaft führen würde.

Auf Grundlage einer Allgemeinverfügung des Landkreises Sigmaringen sind Geflügelhalterinnen und -halter daher verpflichtet, ihr Geflügel in geschlossenen Ställen oder unter einem Dach mit vogeldichten Seitenbegrenzungen zu halten – unabhängig von der Größe des Bestands und davon, ob es sich um ein Gewerbe handelt.Das gilt vorläufig bis Dienstag, 13. Juni, für sämtliche Geflügelhalter auf folgenden Gemarkungen:

  • Gemeinde Krauchenwies: Ablach, Bittelschieß, Ettisweiler, Göggingen, Hausen und Krauchenwies
  • Stadt Mengen: Ennetach, Mengen, Rosna und Rulfingen
  • Gemeinde Ostrach: Habsthal
  • Stadt Scheer: Scheer
  • Stadt Sigmaringen: Sigmaringen südlich der Donau
  • Gemeinde Sigmaringendorf: Sigmaringendorf

Berücksichtigt wurde dabei insbesondere, dass sich das Vorkommen von Lachmöwen im Landkreis Sigmaringen überwiegend auf die Zielfinger Seen konzentriert und der Aktionsradius der Tiere relativ gering ist.

Sämtliche Geflügelhalterinnen und -halter im Landkreis Sigmaringen sind dazu verpflichtet, Biosicherheitsmaßnahmen einzuhalten, die einen Kontakt zwischen Wildvögeln und Hausgeflügel verhindern. Außerdem sollten die Halterinnen und Halter darauf achten, das Virus nicht über Einstreu, Futter, Tränken, Geräte und Schuhwerk einzuschleppen. Biosicherheitsmaßnahmen für Geflügelhalterinnen und -halter gelten bereits durch eine Allgemeinverfügung des Landes Baden-Württemberg vom 16. Januar 2023.

Gefährdet sind vor allem Hühner, Puten, Perlhühner, Rebhühner, Fasane, Wachteln, Enten, Gänse, Strauße, Emus und Nandus. Generell ist bei aktuellen Fällen von Aviärer Influenza eine Häufung von Todesfällen bei Möwen festzustellen. Betroffen sind aber auch Schwäne und Wildvögel wie Greifvögel, Eulen und Krähen. Bisher nicht betroffen sind Tauben und Singvögel.

Wer sein Geflügel noch nicht beim Veterinäramt gemeldet hat, wird dazu aufgefordert, das nachzuholen. Das gilt auch für Hobby- und Kleinstgeflügelhaltungen. Die entsprechenden Formulare sind hier zu finden.

Weitere Informationen gibt es beim Fachbereich Veterinärdienst und Verbraucherschutz unter der Telefonnummer 07571/102-7521. Details unter https://www.landkreis-sigmaringen.de/de/Aktuell/Aktuelle-Meldungen/Aktuelle-Meldung?view=publish&item=article&id=3710

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