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Corona-Pandemie

Diese Hilfen gibt es für Landwirte

Die Corona-Pandemie hat auch auf die Landwirtschaft massive Auswirkungen. Als systemrelevante Branche wird sie daher von der Bundesregierung durch akute Maßnahmen unterstüzt.
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  • Sicherung der Liquidität von landwirtschaftlichen Betrieben mit Hilfe der Landwirtschaftlichen Rentenbank: Angeboten werden Darlehen bis drei Millionen Euro. Sie werden bei kleinen und mittleren Unternehmen zu 90 Prozent und bei Großunternehmen zu 80 Prozent verbürgt.
  • Soforthilfeprogramm für kleine Unternehmen und Solo-Selbständige: Unternehmen mit bis zu fünf Beschäftigten erhalten einen einmaligen Zuschuss bis zu 9.000 Euro für drei Monate, Unternehmen mit bis zu zehn Mitarbeitern erhalten bis zu 15.000 Euro. Die Hilfe betrifft vor allem laufende Betriebskosten wie zum Beispiel Mieten, Kredite für Betriebsräume und Leasingraten.
  • Das Sozialschutz-Paket schafft Anreize für eine Tätigkeit in der Land- und Ernährungswirtschaft. Damit sollen ausbleibende Arbeitskräfte zumindest teilweise durch einheimische Kräfte ersetzt werden. Saisonarbeitskräfte dürfen bis zu fünf Monate sozialversicherungsfrei arbeiten, zudem werden die Arbeitszeitvorschriften gelockert, so dass eine 6-Tage-Woche und Sonntagsarbeit ohne Ausgleichstag möglich sind.
  • Globalzustimmung der Bundesagentur für Arbeit für den Einsatz von Drittstaatsangehörigen, Asylbewerbern und Geduldeten als Helfer in der Landwirtschaft. Die Regelung gilt bis 31. Oktober 2020.
  • Bundesregelung Kleinbeihilfen 2020: Damit können staatliche Beihilfen in Form von direkten Zuschüssen, rückzahlbaren Vorschüssen sowie Steuer- und Zahlungsvorteile an Unternehmen gewährt werden.
  • De-Minimis-Beihilfen können – auf Grundlage der bestehenden Regelungen und ohne vorherige Genehmigung der Kommission – diese Zahlungen ergänzen.
  • Weitere Maßnahmen sind beispielsweise die Stundung von Sozialversicherungsbeiträgen, die in der Regel zinsfreie Stundung fälliger Steuerbeträge, Anpassung der Steuervorauszahlungen und ein verbessertes Kurzarbeitergeld, das auch rückwirkend in Anspruch genommen werden kann.
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