Einreisebeschränkungen fallen weg
Bundeslandwirtschaftsministerin Juli Klöckner hat am 10. Mai ein neues Konzept zur Saisonarbeitskräfteregelung im Kabinett vorgestellt. Es berücksichtigt das aktuelle Infektionsgeschehen sowie den Wegfall von Beschränkungen bei der Einreise. Die neuen Regelungen treten zum 16. Juni in Kraft und gelten vorbehaltlich aktueller Änderungen des Pandemiegeschehens erst einmal bis zum 31. Dezember 2020.
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Um die Ernten auch in der Corona-Pandemie zu sichern und gleichzeitig den Gesundheitsschutz zu gewährleisten, hatte die Bundesministerin für Ernährung und Landwirtschaft, Julia Klöckner, gemeinsam mit dem Bundesinnenminister und unter Einbeziehung des Robert-Koch-Instituts Anfang April einen verantwortungsvollen Korridor zur Einreise von Saisonarbeitern geschaffen. Im April und Mai durften jeweils 40.000 Saisonarbeitskräfte unter strengen Auflagen einreisen. Ende Mai wurde die Regelung bis zum 15. Juni verlängert. Bisher sind circa 39.000 Saisonarbeitskräfte eingereist.
Weiterhin, bis in den Herbst hinein, sind die Landwirte bei Ernte- und Pflanzarbeiten auf die Unterstützung ausländischer Fachkräfte angewiesen. Die Bundesministerin hat deshalb heute im Kabinett eine Neufassung des Konzeptpapiers vorgestellt. Erarbeitet wurde es in enger Abstimmung mit dem Bundesministerium des Innern, dem Bundesministerium für Gesundheit und dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales. Es berücksichtigt das aktuelle Infektionsgeschehen sowie den Wegfall von Beschränkungen bei der Einreise. Die neuen Regelungen treten zum 16. Juni in Kraft und gelten erst einmal bis zum 31. Dezember. Vorbehaltlich aktueller Änderungen des Pandemiegeschehens.
„Mit dem neuen Konzept schaffen wir langfristige Planungssicherheit für unsere Landwirte und eine gute Versorgung für unsere Verbraucher. Bis zum Jahresende können Landwirte zusätzliche Saisonarbeitskräfte aus dem Ausland beschäftigen. Voraussetzung dafür ist die Einhaltung klarer Regeln. Nach wie vor hat der bestmögliche Gesundheits- und Infektionsschutz aller Beteiligten für uns Priorität. Nur so ist verantwortungsvolles Wirtschaften in Zeiten der Pandemie möglich. Dass unsere Bauern weiter ernten und säen können, ist im Sinne von uns allen“, erklärte Klöckner.
Der Präsident des Deutschen Bauernverbandes, Joachim Rukwied, begrüßt die Entscheidung der Bundesregierung, Saisonarbeitskräfte für die Landwirtschaft ab 16. Juni 2020 wieder auf dem Landweg einreisen zu lassen: „Die bisherige Sonderregelung war sehr wichtig, um die Versorgungssicherheit der Bevölkerung mit hochwertigen, heimischen Lebensmitteln zu gewährleisten. Auch weiterhin stehen mit dem neuen Konzept Infektions- und Arbeitsschutzmaßnamen auf den Betrieben an erster Stelle. Hygiene- und Abstandsregeln sind weiterhin strikt einzuhalten.“
Bereits am Vortag hat das Ministerium für den ländlichen Raum(MLR) in Abstimmung mit dem Sozialministeriumin Baden-Württemberg bekannt gegeben, dass die Verpflichtung für Saisonarbeitskräfte, in den ersten 14 Tagen in einer sogenannten Arbeitsquarantäne zu leben, nur noch dann gilt, wenn bei ihrer Einreise nach den Informationen RKI und des ECDC die Neuinfiziertenzahl im Staat, aus dem die Saisonarbeitskräfte einreisen, bei mehr als 50 Fällen pro 100.000 Einwohner gerechnet auf die letzten sieben Tage liegt. Damit ist die Verpflichtung zur Arbeitsquarantäne für EU-Saisonarbeitskräfte faktisch aufgehoben.
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