Tierschutzorganisation Vier Pfoten klagt Veterinärämter an
Wegen des Verdachts der Beihilfe zur Tierquälerei bei Tiertransporten in tierschutzrechtliche Risikostaaten hat die Tierschutzorganisation Vier Pfoten in den Bundesländern Brandenburg, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Sachsen insgesamt 21 Strafanzeigen gegen Transportunternehmer, Organisatoren und Veterinärämter wegen des Verdachts auf den Verstoß gegen das Tierschutzgesetz erstattet. Nach Ansicht der Organisation seien in den angezeigten Fällen Lebendtiertransporte rechtswidrig genehmigt worden.
- Veröffentlicht am
Die zuständigen Behörden hätten in den angezeigten Fällen in den vier Bundesländern 2019 und 2020 rechtswidrig Tiertransporte genehmigt und fertigten diese in tierschutzrechtliche Hochrisikostaaten wie Algerien, Iran, Libanon, Libyen, Kasachstan und Usbekistan ab. Da es keine zugelassenen Versorgungsstationen auf den Routen gibt, könne die Versorgung der Tiere während des Transports nicht gewährleistet werden. Die Schlachtmethoden in diesen Ländern seien brutal und grausam.
Aus diesen Gründen hätten die genehmigenden Behörden nach Ansicht von Vier Pfoten gegen das deutsche Tierschutzgesetz und die Tierschutztransport-verordnung 1/2005 verstoßen. Der EU-Gerichtshof hatte bereits 2015 festgestellt, dass dafür Sorge zu tragen ist, dass die Vorgaben dieser Verordnung bis ins Zielland einzuhalten sind, auch wenn es sich hierbei um ein Drittland handele. Die Tierschutzorganisation geht jedoch davon aus, dass den Tieren auf dem Transport sowie am Zielort mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit erhebliche Schmerzen und Leiden zugefügt wurden.
EU-Verordnung soll tierschutzgerechter werden
„Wir brauchen sofort einen bundesweit einheitlichen Stopp von Tiertransporten in Drittländer. Die bewussten und wiederholten Verstöße gegen Tierschutzrecht sind ein systematisches Versagen der zuständigen Behörden. Wer bei 21 Fällen in vier Bundesländern noch von schwarzen Schafen spricht, ist entweder naiv oder ignorant. Die Bundesländer müssen dieser Tierqual endlich den Riegel vorschieben“, betont Ina Müller-Arnke, Nutztierexpertin bei Vier Pfoten. Da die an Transporten beteiligten Akteure immer wieder gegen deutsches Recht verstoßen würden und sich nicht an die EU-Tiertransportverordnung 1/2005 halten, fordert die Organisation eine umfassende tierschutzgerechte Verbesserung der EU-Verordnung.
Dass dringender Handlungsbedarf in der sogenannten Nutztierindustrie besteht, zeigten zudem die Auswirkungen der Corona-Krise. Vier Pfoten appelliert daher an Bundeslandwirtschaftsministerin Klöckner, sich während der im Zeichen der Corona-Bekämpfung stehenden deutschen EU-Ratspräsidentschaft für eine zeitgemäße und tierschutzgerechte Überarbeitung der EU-Verordnung einzusetzen.
„Die Bundeslandwirtschaftsministerin hat während der deutschen EU-Ratspräsidentschaft die Chance, eine europäische Lösung voranzutreiben. Die aktuelle EU-Transportverordnung schützt die Tiere nicht. Die Regelungen sind zu lasch und werden systematisch gebrochen. Wenn die Transportzeiten auf acht Stunden begrenzt werden, sind die unnötigen und grausamen Tiertransporte in Drittstaaten Geschichte. Unsere Strafanzeigen machen deutlich, dass Tiertransporte transparenter werden müssen – beispielsweise durch eine verpflichtende Informationssammlung zu allen Transporten in einer gemeinsamen EU-weiten digitalen Datenbank. Julia Klöckner betont immer wieder, dass das Thema auf europäischer Ebene gelöst werden muss. Jetzt kann sie zu ihrem Wort stehen und grausame Tiertransporte beenden“, so Rüdiger Jürgensen, Geschäftsführer von Vier Pfoten Deutschland.
Zu diesem Artikel liegen noch keine Kommentare vor.
Artikel kommentierenSchreiben Sie den ersten Kommentar.