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Tierschutz

Bayern: Künftig Kontrollbehörde zuständig für Rindergroßbetriebe

Seit Anfang Juli ist in Bayern die Sonderkontrollbehörde für Lebensmittelsicher-heit und Veterinärwesen (KBLV) auch für die Überwachung und den Vollzug von großen Rinderbetrieben zuständig. 

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"Wir setzen den Weg für mehr Tierschutz in Bayern konsequent fort. Für die Kontrolle von großen Tierhaltungsbetrieben braucht es interdisziplinäre Teams mit entsprechender Ausrüstung. Die KBLV kann genau das bieten. Auch die Landratsämter unterstützen wir mit der Reform. Wir stärken die gesamte Veterinärverwaltung mit rund 70 neuen Stellen. Und wir gehen noch einen Schritt voran: Unser Ziel ist ein ´Kontrollkonzept 2030´ für eine umfassende Weiterentwicklung von Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung", sagte hierzu der bayerische Umwelt- und Verbraucherschutzminister Thorsten Glauber in München.

Insgesamt kontrolliert die KBLV nun alle nach Immissionsschutzrecht genehmigten Rinderanlagen ab 600 Rinderplätzen und ab 500 Kälbermastplätzen und die mit diesen Anlagen verbundenen Betriebe. Schon jetzt ist die KBLV für die Kontrollen von Geflügelgroßbetrieben zuständig. Zeitlich gestaffelt zum 1. Dezember 2020 soll die KBLV auch die Zuständigkeit für die Überwachung und den Vollzug bei großen Schweinehaltungsbetrieben übernehmen. Insgesamt sind dann rund 300 große Tierhaltungsbetriebe in der Zuständigkeit der KBLV.

Die neuen Stellen wurden im Zuge der aktuellen Reform insbesondere an der KBLV, den Veterinärämtern sowie als sogenannte Springer-Stellen an den Bezirksregierungen geschaffen, um Landratsämter im Bedarfsfall zusätzlich unterstützen zu können. Durch die neue Zuständigkeitsverteilung entfallen für die Veterinärämter Kontrolltätigkeiten. Gleichzeitig behalten sie ihr Personal. Auch dadurch, so Glauber, würden die Veterinärämter entlastet. Vor Ort bleibe mehr Zeit für die vielfältigen sonstigen Aufgaben und Kontrolltätigkeiten.

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