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Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg

Corona-Verordnung für Schlachtbetriebe teilweise gekippt

Der Verwaltungsgerichtshof (VGH) Baden-Württemberg hat mit Beschluss vom 30. Juli 2020 dem Eilantrag eines Schlachtbetriebs gegen die Corona-Verordnung Schlachtbetriebe und Fleischverarbeitung vom 7. Juli 2020 teilweise stattgegeben. Die uneingeschränkte Pflicht, sämtliche Mitarbeiter eines Schlachthofs zweimal pro Woche auf Corona testen zu müssen, sei unverhältnismäßig.

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Der erste Senat des VGH hat die zweimalige Pflichttestung pro Woche ab dem 10. August vorläufig außer Vollzug gesetzt. Die Betriebe müssten die Möglichkeit haben, im Einzelfall Ausnahmen beantragen zu können, zum Beispiel wenn Betriebe ein Hygienekonzept umsetzten, mit dem auf die zwei Testungen pro Woche für sämtliche Beschäftigten zum Teil verzichtet werden könne oder bauliche Bedingungen eine räumliche Trennung von Verwaltungs- und Schlachtbetrieb-Mitarbeiterinnen und -Mitarbeitern gewährleisten.

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