Bayern führt Testpflicht bei Erntehelfern ein
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Gemeinsam mit den Staatsministerien für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten sowie Familie, Arbeit und Soziales hat das Staatsministerium für Gesundheit und Pflege nun für Bayern eine rechtsverbindliche Regelung für Saisonarbeiter geschaffen. Die Betriebe müssen demnach die Testpflicht durchsetzen und ihre Erntehelfer und Saisonarbeiter den zuständigen Kreisverwaltungsbehörden melden.
Nur wer einen negativen Corona-Test (PCR-Test) vorweisen kann, darf beschäftigt werden. Entweder bringen die Arbeitskräfte eine höchstens 48 Stunden alte Bescheinigung in deutscher oder englischer Sprache mit, oder sie lassen sich vor Ort testen. Bis zum Vorliegen eines entsprechenden ärztlichen Zeugnisses sind sie von den übrigen auf dem Betrieb untergebrachten Personen zu trennen.
Darüber hinaus sind die Betriebe ab sofort verpflichtet, ihre Saisonarbeitskräfte 14 Tage vor Beschäftigungsbeginn bei der Kreisverwaltungsbehörde mit Name, Unterbringungsort, Art und Dauer der Beschäftigung sowie Kontaktdaten anzumelden. Eine kurzfristigere Anmeldung ist nur in Ausnahmefällen möglich. Betrieben, die der Anzeige- und Testpflicht nicht nachkommen, drohen bis zu 25.000 Euro Strafe.
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