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Weinbauverband befürchtet neue bürokratische EU-Auflagen

Knapp ein halbes Jahr nach den Beschlüssen zur Weinmarktreform im EU-Ministerrat steckt der Teufel der Neuerungen offenbar im Detail. Der Deutsche Weinbauverband (DWV) zeigt sich jedenfalls unzufrieden mit den von der EU-Kommission vorgelegten Durchführungsbestimmungen, die unter anderem eine spezielle Ausmessung der Rebflächen für bestimmte Fördermaßnahmen vorsehen.
Veröffentlicht am
"Es war ein Fehler, dass die Kommission mit der Weinmarktreform mehr Kompetenzen erhalten hat. Sie versucht jetzt über Durchführungsbestimmungen, die in ihrem erweiterten Zuständigkeitsbereich liegen, ihre Vorstellungen durchzusetzen, für die sie im Ministerrat keine Mehrheit finden würde", meinte DWV-Präsident Norbert Weber . Er bestand darauf, das bestehende Weinbaukataster als einzige Datenquelle für Rebflächenberechnungen heranzuziehen. Sollte die EU-Kommission Recht haben, wonach in einigen südeuropäischen Weinbauländern in der Weinbaukartei zu großzügig nicht bepflanzte Rebflächen erfasst seien, dann sollte dies durch eine präzise Vorschrift für die Erstellung des Weinbaukatasters bereinigt werden. Wie der DWV erläuterte, sind die...
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