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Reserviert gegenüber "Réserve" für deutschen Wein

Das Bundesverwaltungsgericht hat entschieden, dass die französischen Bezeichnun-gen "Réserve" oder "Grande Réserve" für einen deutschen Wein unter Umständen irreführend sein können und dann nicht verwendet werden dürfen. Der Rechtsstreit zwischen dem Kläger, einem Winzer aus der Pfalz, und der Aufsichts-behörde dürfte damit aber noch nicht beendet sein.
Veröffentlicht am
Die Leipziger Bundesrichter kamen zwar zu dem Urteil, der Verbraucher könne durch die französischen Bezeichnungen "Réserve" und "Grande Réserve" zu der irrigen Vermutung veranlasst werden, der deutsche Wein entspreche bestimmten französischen Qualitätsstandards. Auch hinsichtlich der deutschen Bezeichnung "Privat-Reserve" könne der Verbraucher zudem eine besondere Qualität des Weines vermuten, die etwa auf längerer Reifung beruhe; dann läge eine Irreführung vor, wenn der Wein des Klägers diese besondere Qualität tatsächlich nicht aufweise. Weil das Bundesverwaltungsgericht die hierzu nötigen Feststellungen aber nicht selbst treffen kann, hat es die Sache insoweit an das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz zurückverwiesen. Die Leipziger...
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