Streit um Daten zu Pflanzenschutzmitteln
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Die Urteile haben laut NABU Signalwirkung für drei weitere Verfahren, die noch in den Regierungsbezirken Stuttgart, Tübingen und Karlsruhe anhängig sind. Sie besitzen Bedeutung für andere Bundesländer und sogar für die gesamte EU, da der Entscheidung der Gerichte Richtlinien und Verordnungen der EU zugrunde liegen.
Konkret hatten NABU und Landeswasserversorgung die Landwirtschaftsverwaltung des Landes aufgefordert, die nach Maßgabe des Pflanzenschutzgesetzes (§ 11 PflSchG) ohnehin erfassten Aufzeichnungen der landwirtschaftlichen Betriebe über ausgebrachte Pflanzenschutzmittel anonymisiert weiterzugeben. Bislang wiesen die Behörden jegliches Informationsrecht zurück. Die Gerichte gaben den beiden Verbänden nach eigenen Angaben nun in allen Punkten ihrer jeweiligen Klagen recht.
Laut NABU-Landesvorsitzendem Johannes Enssle sind die drei Urteile eine Klatsche für die Juristen der Landwirtschaftsverwaltung des Landes. Die Gerichte bestätigten das Recht jeder Bürgerin und jedes Bürgers auf Information. Die Urteile stellen damit klar, dass die Landwirtschaftsverwaltung mit ihrer Verweigerungstaktik gegen EU-Recht verstößt.
Auf die Entscheidung des Landes, gegen die Gerichtsurteile Berufung einzulegen, reagieren NABU-Landeschef Enssle und LW-Geschäftsführer Haakh mit Stirnrunzeln. Man frage sich schon, wie viele Gerichtsurteile es brauche, damit das Landwirtschaftsministerium das Bürgerecht auf Informationsfreiheit in dieser Angelegenheit endlich respektiere. Dabei seien die jetzigen Urteile doch eigentlich eine gute Möglichkeit, um auf dem Weg der jüngst beschlossenen Pestizid-reduktion voranzukommen und die Erfolge messbar zu machen. „Wir brauchen Transparenz und eine solide Faktengrundlage, um überprüfen zu können, ob die im Landtag beschlossenen Ziele zur Pestizidreduktion auch wirklich erreicht werden“, macht Enssle deutlich.
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