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Afrikanische Schweinepest

Land startet freiwilliges ASP-Früherkennungsprogramm

Vor dem Hintergrund des ersten bestätigten Infektionsfalls bei einem Wildschwein mit der Afrikanischen Schweinepes (ASP) in Brandenburg hat der baden-württembergische Landwirtschaftsminister Peter Hauk die Einhaltung von Biosicherheitsmaßnahmen in schweinehaltenden Betrieben unterstrichen. Außerdem kündigte Hauk ab Anfang Oktober ein freiwillges Früherkennungsprogramm an.
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„Die Einhaltung der Biosicherheitsmaßnahmen in schweinehaltenden Betrieben ist weiterhin ganz entscheidend, um ASP-Ausbrüche in Hausschweinebeständen zu verhindern“, sagte der Minister für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, Peter Hauk MdL, am 15. September in Stuttgart. Der ASP-Ausbruch bei einem Wildschwein in Brandenburg mahne zu einem besonders sorgfältigen Vorgehen bei Biosicherheits- und Hygienemaßnahmen.

Jeder Schweinehaltungsbetrieb sowie der Viehhandel und das Transportgewerbe seien gefordert, die Einhaltung der Biosicherheitsmaßnahmen regelmäßig zu prüfen und Mängel unverzüglich zu beseitigen. Eine neue Broschüre des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz liefere dabei wertvolle Informationen rund um das Thema ASP. Diese Broschüre wird voraussichtlich ab dem 16. Septemer auf der Internetseite des MLR zum Download zur Verfügung stehen. Die Behörden vor Ort werden die Landwirte durch eine entsprechende Beratung unterstützen.

„Neben den Biosicherheitsmaßnahmen ist es wichtig, dass ein möglicher Seuchenausbruch frühzeitig erkannt und bekämpft wird. Insbesondere bei fieberhaften Erkrankungen oder gehäuften Todesfällen unklarer Ursache muss durch die Schweinehaltungsbetriebe eine diagnostische Abklärung auf Schweinepest durch die betreuende Tierarztpraxis veranlasst werden. Hier ist größte Wachsamkeit vonnöten“, betonte der Minister.

Früherkennungsprogramm startet Anfang Oktober

„Ein Ausbruch der ASP bei Wildschweinen hat erhebliche Konsequenzen für die in den betroffenen Restriktionsgebieten gelegenen Schweinehaltungen“, sagte Minister Hauk. Das Verbringen lebender Schweine einschließlich Schlachtschweinen aus diesen Gebieten sei nur noch mit behördlicher Ausnahmegenehmigung möglich und mit hohen Auflagen verbunden.

„Beim freiwilligen Früherkennungsprogramm werden die Kontrolluntersuchungen des betriebsbezogenen Genehmigungsverfahrens vorverlegt. Die erzielten Ergebnisse können als spätere Genehmigungsvoraussetzungen anerkannt werden“, erklärte der Minister.

Das Land übernimmt die Kosten für die wöchentlichen virologischen Untersuchungen der ersten beiden verendeten Hausschweine pro Betrieb im Alter von mindestens 60 Tagen in den Landesuntersuchungsämtern befristet bis zum Jahresende 2021. Die Kosten für die Probenahme bei den verendeten Schweinen durch einen praktizierenden Tierarzt, die amtlichen Betriebskontrollen auf Einhaltung der Biosicherheit und der Dokumentationspflichten sowie die klinischen Untersuchungen der gehaltenen Schweine hat der Tierhalter zu tragen.

Die Antragstellung auf Teilnahme am freiwilligen Kontrollverfahren hat bei der für den Haltungsbetrieb zuständigen unteren Tiergesundheitsbehörde (Veterinäramt) zu erfolgen.

Weiterführende Informationen zur Früherkennungsprogramm finden Sie hier

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