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Andreas Knäuer im Interview mit BWagrar

Was bringt die neue Grundsteuer?

Anfang November 2020 hat der Landtag das neue Landesgrundsteuer-Gesetz verabschiedet. Es tritt am 1. Januar 2025 in Kraft. Steuerberater Andreas Knäuer, Geschäftsführer bei der Buchstelle LBV GmbH, erläutert im Interview mit BWagrar die Auswirkungen des Gesetzes auf die landwirtschaftlichen Betriebe.
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  Steuerberater Andreas Knäuer ist Geschäftsführer bei der Buchstelle LBV GmbH in Stuttgart.
Steuerberater Andreas Knäuer ist Geschäftsführer bei der Buchstelle LBV GmbH in Stuttgart. Buchstelle LBV GmbH
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Andreas Knäuer im Interview mit BWagrar

Was bringt die neue Grundsteuer?

Andreas Knäuer ist Geschäftsführer bei der Buchstelle LBV GmbH in Stuttgart. Das Unternehmen mit über 430 Mitarbeitern hat Standorte in Stuttgart, Aalen, Bad Waldsee, Ravensburg, Weinsberg und Boxberg. Anfang November 2020 hat der Landtag das neue Landesgrundsteuer-Gesetz verabschiedet. Damit nutzt Baden-Württemberg die Länderöffnungsklausel. Im Interview mit BWagrar erläutert der Steuerberater und Diplom-Finanzwirt (FH) die Auswirkungen des Gesetzes auf die landwirtschaftlichen Betriebe.

 

BWagrar: Herr Knäuer, nach welcher Methodik wird künftig die Grundsteuer nach dem jetzt vom Landeskabinett beschlossenen Gesetz zur Regelung einer Landesgrundsteuer (Landesgrundsteuer-Gesetz) berechnet?

 

„Zukünftig gibt es ein reines Flächenmodell. Dabei beeinflussen nur noch zwei Faktoren den Bodenwert: Größe sowie Wert der Fläche.“

 

Knäuer: Zukünftig gibt es ein reines Flächenmodell. Dabei beeinflussen nur noch zwei Faktoren den Bodenwert:

  1. die Größe sowie
  2. der Wert der Fläche.

Zudem gibt es künftig nur zwei Arten des Grundbesitzes, nämlich entweder

  1. land- und forstwirtschaftliches Vermögen oder
  2. Grundvermögen.


Zur Berechnung des Flächenwertes kommt die Größe der Flächen aus den Grundbüchern. Die Grundwerte, die sogenannten Bodenrichtwerte, stammen ausschließlich aus den Gutachter-Ausschüssen der Kommunen und Städte.

BWagrar: Welche Änderungen bringt das Landesgrundsteuer-Gesetz den landwirtschaftlichen Betrieben?

Knäuer: Für die Landwirte wird sich vor allem eines ändern: Die Wohnungen, die bisher im Betriebsvermögen waren, werden künftig im Grundvermögen erfasst. Das bedeutet, die Wohnungen werden in Zukunft höher als bisher besteuert.

„Es gilt künftig nur noch ein Standardverfahren, das so gut wie keinen Abschlag mehr für die Betriebe vorsieht.“

Weiterhin haben die Landwirte künftig nicht mehr die Möglichkeit, in differenzierten Einzelverfahren hohe Abschläge oder Beeinträchtigungen geltend zu machen. Es gilt künftig vielmehr nur noch ein Standardverfahren, das so gut wie keinen Abschlag mehr für die Betriebe vorsieht.

Aber ein paar Kriterien gibt es, für die es sogar noch Zuschläge gibt, beispielsweise bei den Vieheinheiten, Weinbau und Nebenbetrieben. Alle anderen Bewertungen sind rein standardisiert und ohne Ausnahmemöglichkeiten.

BWagrar: Bleibt die Gesamtsteuer-Erhebung ausgeglichen oder sehen Sie eher Anzeichen, dass die Betriebe im Durchschnitt höhere Grundsteuern zu entrichten haben?

 

„Die Grundsteuer wird künftig höher – entgegen allen Aussagen, die Reform werde neutral erfolgen.“

 

Knäuer: Wir haben Prüfberechnungen in verschiedenen Fällen und Regionen gemacht. Dabei haben wir festgestellt, dass die Werte und in Folge auch die Grundsteuer sicherlich höher, manchmal auch deutlich höher sein wird als in der Vergangenheit.

Im Vergleich mit dem Bundesgesetz ist die Grundsteuer in Baden-Württemberg nach dem neuen Landesgrundsteuer-Gesetz zwar im Durchschnitt günstiger, aber sie wird definitiv teurer als bisher – entgegen allen bisherigen Aussagen, die neue Grundbesteuerung solle neutral nur in einem neuen Gesetzesmodus erfolgen.

BWagrar: Wann tritt das Gesetz in Kraft und was sollten die Landwirte bis dahin in der Betriebsführung beachten?

 

„Bis zum 1. Januar 2025 müssen jetzt die Werte aller Flurstücke in Baden-Württemberg neu ermittelt werden.“

 

Knäuer: Der Landtag hat am 4. November 2020 das Gesetz verabschiedet. Das neue Landesgrundsteuer-Gesetz für Baden-Württemberg ist also in Gesetzesform gegossen. Bis zum 1. Januar 2025 müssen jetzt alle Werte von jedem Flurstück in Baden-Württemberg neu ermittelt werden. Dazu werden die Finanzämter auffordern, Steuererklärungen abzugeben. Dies muss in den nächsten fünf Jahren erfolgen, um die ganzen Werte neu zu ermitteln.

Was kann der Landwirt tun? Er kann seinen Grundbesitz nicht verlegen. Er kann aber genau schauen, welche Bodenrichtwerte von den Kommunen angesetzt werden. Das heißt, es ist genau darauf zu schauen, dass jeder Gutachterausschuss sehr differenziert die Bodenrichtwerte vor allem in landwirtschaftlichen Rand- und Außenanlagen ermittelt, um dort ein enormes Ansteigen der Grundsteuer zu verhindern.

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