Kernforderungen fürs Super-Wahljahr
Am 14. März stehen in Baden-Württemberg Landtagswahlen an. Damit wird für die kommenden fünf Jahre die politische Richtung im Ländle festgezurrt. Der Landesbauernverband in Baden-Württemberg hat daher zum Jahresabschluss seine Kernforderungen für das kommende Jahr aufgelistet.
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Gemeinsame Agrarpolitik
- Verbindliche Zusage für mindestens 60 Prozent der Ersten Säule für eine Basisprämie und Weiterentwicklung der Zahlung für die ersten Hektare.
- Keine weiteren Umverteilungen von der Ersten in die Zweite Säule.
- Dringender Nachbesserungsbedarf bei der Konditionalität, vor allem bei den Forderungen zum Fruchtwechsel, zu den nichtproduktiven Flächen und zum Dauergrünland.
- Vereinfachungen bei der Umsetzung der Gemeinsamen Agrarpolitik wie beispielsweise die Streichung der Tierkennzeichnung und -registrierung.
- Eco Schemes: EU-einheitlicher Rahmen und praktikable Maßnahmen mit einer einfachen Betriebspauschale.
- Kontrolle „echter Landwirt“ muss fakultativ bleiben.
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Handelspolitik
- Umsetzung der europäischen Bestrebungen im „Green Deal“ erfordert eine grundlegende Anpassung der Handelspolitik.
- Agrarimporte aus Drittländern dürfen die hohen und kostenintensiven EU-Standards im Verbraucher, Umwelt-, Klima- und Tierschutz nicht unterlaufen.
- Mercosur-Abkommen wird abgelehnt und muss nochmals auf Umwelt- und Klimaverträglichkeit sowie Tierwohl überprüft und an die Standards des „Green Deal“ der EU angepasst werden.
- Künftige Handelsabkommen müssen spezifische Klauseln enthalten, wonach Agrarprodukte nur dann zollfrei importiert werden, wenn sie europäischen oder gleichwertigen Umwelt-, Klima- sowie Tierwohl- und Lebensmittelstandards entsprechen. Vereinbarungen über die Ausnahme sensibler Produkte müssen möglich bleiben.
- Pläne für einen EU-Grenzausgleich im Klimaschutz (carbon border adjustment) sind zu unterstützen.
- Entwicklung von Instrumenten und Mechanismen zum Ausgleich unterschiedlicher Tierwohl- und Produktionsstandards.
- Europäische und regionale Erzeugnisse müssen für die heimischen Verbraucher klar erkennbar sein, damit sie regionale Wirtschaftskreisläufe durch ihre Kaufentscheidung stärken können.
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Steuer
- Einführung einer steuerlichen Risikoausgleichsrücklage für alle Betriebe ohne Begrenzungen.
- Reinvestitionsfrist für landwirtschaftliche Flurstückenach § 6b Einkommensteuergesetz (EStG) über vier Jahre dauerhaft belassen.
- Anrechnung der Grundsteuer A auf die Einkommensteuer der Land- und Forstwirte analog der Gewerbesteuer nach § 35 EStG.
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Afrikanische Schweinepest (ASP) und Schweinemarkt
- Konsequente Seuchenbekämpfung durch effektive Reduktion des Schwarzwildbestandes.
- Einbindung von Ortskundigen bei Kadaversuche und -bergung (Jäger, Land- und Forstwirte).
- Für freiwillige Hilfskräfte muss es einen ausreichenden Versicherungsschutz und eine angemessene Entschädigung geben.
- Errichtung eines stabilen Zauns zu Polen und Einrichtung einer ,weißen Zone’, die von Wildschweinen freigehalten wird.
- Die Verhandlungen zur Anerkennung der Regionalisierung in Richtung sämtlicher Drittländermüssen weiter mit Nachdruck geführt werden.
- Höchstmögliche Auslastung vorhandener Schlachtkapazitäten unter Beachtung des notwendigen Gesundheitsschutzes.
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Düngeverordnung
- Einrichtung einer Clearingstelle zur Lösung der auftretenden Probleme beim Messstellennetz beziehungsweise bei der Ausweisung der nitratbelasteten und eutrophierten Gebiete.
- Prüfung und Genehmigung alternativer Verfahren zur bodennahen Ausbringung von flüssigen Wirtschaftsdüngern unter wissenschaftlicher Begleitung.
- Prüfung und Anwendung der möglichen Spielräume auf Landesebene für eine praxisgerechte Umsetzung der Vorgaben aus Düngeverordnung und VODüV-Gebiete unter Berücksichtigung der regionalen Besonderheiten (zum Beispiel Ausbringung von N- und P-haltigen Düngemitteln auf gefrorenem Boden im Frühjahr).
- Schnellstmögliche Einführung einer Derogationsregelung für Grünland.
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TA Luft
- Dringende Korrekturen in grundlegenden Punkten, um einen weiteren Kahlschlag in der bäuerlichen Tierhaltung zu vermeiden.
- In Deutschland darf die Auswahl an Maßnahmen nicht auf die anspruchsvollsten Verfahren zur Reduzierung von Emissionen eingeschränkt werden.
- Abwägung zwischen den Belangen des Tierwohls und der Luftreinhaltung muss erfolgen.
- Landwirte und Genehmigungsbehörden brauchen Klarheit, welche Anforderungen für tiergerechte Haltungsverfahren gelten sollen.
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Tierhaltung
- Änderung des Bau- und Immissionsschutzrechts: Stallanbauten, Stallumbauten und -ersatzbauten für mehr Tierwohl müssen zukünftig einfacher umsetzbar sein.
- Entwicklung praktikabler Lösungen zur Umsetzung der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung.
- Investitionsprogramm für Sauenhalter zur Umsetzung der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung.
- Wiederzulassung der Immunokastration für die Ferkelkastration im Ökolandbau.
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Pflanzenschutz
- Harmonisierung der Zulassung von Pflanzenschutzmitteln auf EU-Ebene. Wissenschaftsbasierte Zulassung von Pflanzenschutzmitteln sicherstellen.
- Nutzung von Zulassungsübertragungen im Rahmen der Lückenindikation.
- Anwendung von Notfallzulassungen.
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Insektenschutz
- Das vom Bundesumweltministerium vorgeschlagene Verbot von Pflanzenschutzmitteln in Schutzgebieten wird abgelehnt.
- Das von der Bundesregierung geplante Insektenschutzgesetz setzt im Bereich der Landwirtschaft allein auf Auflagen / Verbote und stellt damit das Prinzip der Kooperation in Frage.
- Die Bundesregierung darf den im vergangenen Jahr in Baden-Württemberg gemeinsam mit Landwirtschaft und Naturschutz erarbeiteten kooperativen Weg nicht gefährden.
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Soziales
- Praxisgerechte Nachbesserung der Coronaverordnung-Saisonarbeit Landwirtschaft und finanzielle Unterstützung für die Coronatests bei Saisonarbeitskräften.
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