Strategiepläne zur GAP vorgelegt
Das Bundeslandwirtschaftsministerium hat aktuell einen Entwurf für nationale Umsetzung der Gemeinsamen Agrarpolitik Europas vorgelegt. Dabei sollen kleinere und mittlere Betriebe sowie Junglandwirte besser gefördert werden. Zum 1. Januar 2022 muss der Strategieplan zur Umsetzung der GAP bei der Europäischen Kommission vorliegen.
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Die Rahmenbedingungen stehen: Einkommens- sowie Ernährungssicherung sollen durch die neue GAP mit mehr Umwelt- und Klimaschutz zusammengebracht werden. Künftig soll jeder Euro Fördergeld aus Brüssel an Umwelt-, Biodiversitäts- und Klimaauflagen geknüpft sein. Das bedeutet: Der Besitz von Fläche allein berechtigt nicht zum Bezug von Direktzahlungen. Entscheidend ist, wie die Fläche bewirtschaftet wird.
Hier lesen Sie eine erste Stellungnahme des Deutschen Bauerverbandes zu den Vorschlägen
Aufgabe der Mitgliedstaaten ist es aktuell, rechtzeitig zur Umsetzung dieser Ziele einen nationalen Strategieplan – parallel zu den laufenden Beratungen zwischen Europäischem Parlament, Rat und Kommission – zu erarbeiten und der Kommission zur Prüfung vorzulegen. Das Bundeslandwirtschaftsministerium hat nun unter Leitung von Bundesministerin Julia Klöckner sechs Öko-Regelungen definiert, die deutschlandweit angewendet werden sollen und weitere Eckpunkte zur nationalen Umsetzung der GAP vorgelegt.
1. Mehr Klima- und Umweltschutz
Öko-Regelungen: 20 Prozent der Direktzahlungen sollen künftig an noch höhere Umwelt- und Klimaleistungen geknüpft sein. Um Geld aus diesen 20 Prozent zu erhalten, müssen so genannte Öko-Regelungen umgesetzt werden, die über die allgemeinen Auflagen an Umwelt- und Klimaschutz hinausgehen. Für Deutschland entsprechen diese 20 Prozent insgesamt 900 Millionen Euro jährlich, mit denen die Biodiversität gestärkt und die natürlichen Ressourcen geschont werden.
Maßnahmen, die bundesweit angeboten werden sollen:
- Erhöhung des Umfangs der nichtproduktiven Flächen und Landschaftselemente, auf denen weder Ackerbau noch Tierhaltung betrieben werden, über die in der Konditionalität vorgeschriebenen drei Prozent hinaus.
- Aufwertung dieser nichtproduktiven Flächen durch die Anlage von Blühstreifen, Blühinseln oder Altgrasstreifen, um die Biodiversität zu erhöhen.
- Anbau vielfältiger Kulturen im Ackerbau einschließlich Leguminosen – heimische Eiweißpflanzen, die als Eiweißquelle für Tierfutter verwendet werden können. Importe aus Drittstaaten, etwa von Soja, können so reduziert werden.
- Extensivierung von Dauergrünland: Grasflächen werden zum Beispiel seltener gemäht oder gedüngt und von weniger Tieren genutzt. Das kommt der Biodiversität zugute.
- Weideprämien für Schafe, Ziegen oder Mutterkühe, um ökologisch wertvolle Flächen zu erhalten und das Tierwohl zu erhöhen.
- Erhalt von Agroforstsystemen auf Ackerland oder Dauergrünland: Hierbei wird Landwirtschaft unter Einbeziehung von Bäumen und Sträuchern betrieben. Agroforstsysteme sind artenreich, stabilisieren den Wasserhaushalt und schützen den Boden vor Erosion.
Umschichtung: Die Umschichtung von Mitteln aus der 1. in die 2.Säule der GAP soll von sechs auf acht Prozent erhöht werden. Das ist ein Plus von knapp 100 Millionen Euro jährlich. Damit stehen den Bundesländern in der 2. Säule aus der Umschichtung insgesamt knapp 400 Millionen Euro im Jahr zur Verfügung für
- die Förderung von Klima- und Umweltschutzmaßnahmen,
- die Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit und
- die Stärkung der ländlichen Räume.
Da die Agrarstrukturen und Bewirtschaftungsformen in den Bundesländern unterschiedlich sind, seien, zusätzlich zu den in ganz Deutschland angebotenen Öko-Regelungen, passgenaue Maßnahmen in den Ländern nötig, um die größtmögliche Wirkung zu entfalten.
Erweiterte Konditionalität: Alle Direktzahlungen der ersten Säule sollen zukünftig an die Umsetzung von Umwelt- und Klimaleistungen geknüpft werden. Es gibt keine Leistung mehr ohne Gegenleistung. Auflagen sind unter anderem:
- Mindestens drei Prozent der Ackerflächen sind von Landwirten als nichtproduktive Flächen oder Landschaftselemente vorzuhalten.
- Keine Umwandlung von Dauergrünland in Mooren und Feuchtgebieten.
2. Stärkere Förderung kleiner und mittlerer Unternehmen
Erhöhung der Umverteilungsprämie: Das Bundeslandwirtschaftsministerium will kleinere und mittlere Betriebe in Deutschland noch besser unterstützen, indem die ersten Hektare künftig stärker gefördert werden. Das bedeutet, dass größere Betriebe hier mit Einschränkungen bei den Direktzahlungen rechnen müssen, die in die Umverteilung zugunsten der kleineren und mittleren Betriebe fließen: Statt wie bisher sieben Prozent sollen künftig daher zehn Prozent der Obergrenze für Direktzahlungen für die Umverteilungsprämie verwendet werden. Das sei ein Plus von 122 Millionen Euro auf dann 452 Millionen Euro jährlich.
Gewährt wird diese Summe in zwei Stufen:
- In Stufe 1 (bis 40 Hektar) soll es einen Zuschlag von rund 62 Euro pro Hektar geben,
- in Stufe 2 (41 bis 60 Hektar) werden rund 37 Euro zusätzlich gezahlt.
Betriebe mit mehr als 300 Hektar erhalten künftig keine Umverteilungsprämie für ihre ersten Hektare.
Degression: Größeren Betrieben, die mehr als 60.000 Euro Basisprämie erhalten, wird der darüberhinausgehende Betrag um fünf Prozent gekürzt (Degression). Bei einer Basisprämie von mehr als 100.000 Euro steigt die Kürzung auf zehn Prozent. Die gekürzten Beträge aus der Degression gehen den Bundesländern nicht verloren – sie werden in die 2. Säule umgeschichtet. Dort können die Landwirtinnen und Landwirte sie über weitere Programme der Länder zur Stärkung von Umwelt- und Klimaschutz sowie Tierwohl nutzen.
3. Bessere Förderung von Junglandwirten
Ziel ist es, Junglandwirte noch stärker zu unterstützen. Denn ohne Nachwuchs hat die Landwirtschaft keine Zukunft. Deshalb will Bundesministerin Klöckner junge Landwirtinnen und Landwirte bis 40 Jahre mit einer erweiterten Förderung von zwei Prozent der Direktzahlungsmittel – 98 Millionen Euro – zur Niederlassung ermutigen. Künftig wird Junglandwirten eine zusätzliche Prämie für bis zu 120 Hektar (bisher 90 Hektar) gewährt. Ergänzend können die Bundesländer auch zukünftig Investitionen von Junglandwirten mit höheren Zuschüssen in der 2. Säule fördern sowie pauschal unterstützen.
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