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Fördergebiet Wolfsprävention

Odenwald wird Wolfsgebiet

Das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft hat aktuell den Naturraum Odenwald als neues Fördergebiet Wolfsprävention ausgewiesen. Es ist das zweite Fördergebiet dieser Art in Baden-Württemberg, nachdem sich dort der Wolfsrüde GW1832m niedergelassen hat.

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Colourbox; Umweltministerium Baden-Württemberg;
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Das Fördergebiet umfasst etwa 94 Städte und Gemeinden. Von Neckargemünd (Rhein-Neckar-Kreis) im Westen bis Boxberg (Main-Tauber-Kreis) im Osten. Von Wertheim (Main-Tauber-Kreis) im Norden bis Neckarsulm (Landkreis Heilbronn) im Süden. Das Gebiet umfasst eine Fläche von 2630 Quadratkilometern.

Diese Woche hatten die Fachleute der Forstlichen Versuchs- und Forschungsanstalt (FVA) in Freiburg erneut eindeutig einen Wolf anhand eines Fotofallenbilds aus dem Gemeindegebiet Walldürn im Neckar-Odenwald-Kreis identifiziert. Erstmals im September 2020 war ein Wolfsrüde mit dem wissenschaftlichen Namen GW1832m im Neckar-Odenwald-Kreis genetisch nachgewiesen worden. Mit dem aktuellen sicheren sogenannten C1-Nachweis ist davon auszugehen, dass sich der Wolf dauerhaft in der Region aufhält.

Land übernimmt Kosten für Herdenschutzmaßnahmen

Wie schon zuvor bei der Ausweisung des Fördergebiets im Schwarzwald gilt zunächst eine Übergangsfrist von einem Jahr. Die betroffenen Tierhalterinnen und Tierhalteralter haben also bis 23. März 2022 Zeit, ihre Weiden ausreichend vor einem Wolfsübergriff zu sichern. Bis zum Ablauf dieser Frist werden im Präventionsgebiet von einem Wolf verursachte Schäden oder Risse an Schafen und Ziegen sowie landwirtschaftlich gehaltenem Gehegewild also auch dann entschädigt, wenn ein wolfsabweisender Grundschutz nicht vorhanden war. Umweltminister Franz Untersteller appelliert an die Tierhaltenden im neuen Fördergebiet, die praxisnahen Hilfen des Landes in Anspruch zu nehmen.

Was tun, wenn der Wolf ein Tier reißt

Die Hilfen des Landes im Einzelnen:

Innerhalb eines Fördergebiets übernimmt das Land aktuell 100 Prozent der Nettokosten, die Schaf-, Ziegen-, Lama/Alpaka-, und Gehegewildhaltenden entstehen sowie für die Aufrüstung von sogenannten Abkalbe-/Abfohlweiden bei der Anschaffung von Materialien für wolfsabweisende Herdenschutzmaßnahmen.

Zusätzlich auch anteilig die Kosten, wenn ein Zaun erstmalig errichtet wird, und eine Pauschale für den Unterhalt von wolfsabweisenden Weidezäunen sowie für den Unterhalt von zertifizierten Herdenschutzhunden für schaf-/ziegenhaltende Betriebe.

Ausführliche Informationen zum Fördergebiet Wolfsprävention und zum Herdenschutz, Daten zu Wolfssichtungen im Land sowie Verhaltenshinweise beim Zusammentreffen von Mensch und Wolf finden Sie auf der Internetseite des Umweltministeriums unter www.um.baden-wuerttemberg.de/wolf.

Ansprechpartner für die Förderung sind die Unteren Naturschutzbehörden der Landkreise. Die genaue Gebietsabgrenzung sowie die in dem Gebiet liegenden Städte und Gemeinden sind in der Übersichtskarte dargestellt.

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