Vierte Anwendung von Streptomycin nach Hagel
Auf Antrag des Landesverbandes für Erwerbsobstbau (LVEO) und des Landwirtschaftlichen Technologiezentrums Augustenberg hat das BVL eine vierte Behandlung von Streptomycin nach Hagel in Baden-Württemberg erlaubt.
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Wie der LVEO mitteilt, besteht aufgrund der Hagelunwetter der vergangenen Wochen ausnahmsweise die Möglichkeit, in bereinigten Anlagen nach dem Hagel eine vierte Behandlung mit Streptomycin vorzunehmen. Basis der Entscheidung war Paragraf 11 des Pflanzenschutzgesetzes mit Gefahr im Verzug. Diese Maßnahme ist wie bisher im Monitoring zum Feuerbrand auf dem Berechtigungsschein zu dokumentieren und gilt nur in Baden-Württemberg. Der LVEO bittet die Anwender von Streptomycin um eine sorgfältige Abwägung und um eine absolute Gewährleistung der rechtlichen Grundlagen für die Anwendung des Mittels.
