Zulassung für EfA widerrufen
Die Genehmigung des Wirkstoffes Triazoxid endet durch Zeitablauf. Deshalb widerruft das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit zum 30. September 2021 die Zulassung von EfA (Wirkstoffe: Fluoxastrobin + Prothioconazol + Tebuconazol + Triazoxid). Der Widerruf erfolgt auf Antrag des Zulassungsinhabers. Es gilt eine Abverkaufsfrist bis zum 30. März 2022, die Aufbrauchfrist endet am 30. März 2023. Nach Ende der Aufbrauchfrist sind Reste des Mittels und damit behandeltes Saatgut entsorgungspflichtig.
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