Bund gibt Vorrangflächen frei
Die Flutkatastrophe in Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfalen, aber auch Starkregenereignisse in weiteren Teilen Deutschlands, haben auch die Ernten landwirtschaftlicher Betriebe zerstört. In den betroffenen Gebieten kommt es dadurch vielfach zu einem Mangel an Viehfutter. Das Kabinett hat heute entschieden: Ökologische Vorrangflächen (ÖVF) können für Futterzwecke genutzt werden.
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Die heute im Kabinett beschlossene Verordnung ermöglicht es den Bundesländern, Gebiete mit witterungsbedingtem Futtermangel auszuweisen. In diesen Gebieten können die Landwirte in diesem Jahr dann ausnahmsweise bestimmte ökologische Vorrangflächen uneingeschränkt für die Futternutzung verwenden.
Konkret geht es um die Zwischenfrüchte, die nach der Ernte der Hauptkultur ausgesät werden, also zum Beispiel Kleegrasgemische. Im Normalfall dürfen diese Flächen, sofern sie als ökologische Vorrangflächen angemeldet werden, im Rahmen der EU-Agrarförderung nur für die Beweidung mit Schafen und Ziegen genutzt werden. Durch die Ausnahmeregelung ist dann auch eine Beweidung mit anderen Tierarten (zum Beispiel Rindern, Pferden) oder ein Schnitt für Futterzwecke möglich. Diese Regelung ist auf das Jahr 2021 bzw. den Anfang des Jahres 2022 begrenzt.
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