Bayern: Erster Fall von Geflügelpest nachgewiesen
Im bayerischen Cham wurde bei Kontrolluntersuchungen von Wildvögeln bei einer Wildente Geflügelpest (HPAI) – auch Vogelgrippe genannt – festgestellt. Bei der untersuchten Krickente wurde das Geflügelpestvirus vom Typ H5N1 vom Nationalen Referenzlabor am Friedrich-Löffler-Institut nachgewiesen.
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Zum Schutz vor der weiteren Ausbreitung der Geflügelpest und zum Schutz von Haus- und Nutzgeflügel werde, das teilt die Landkreisverwaltung mit, in Kürze eine Allgemeinverfügung mit Biosicherheitsmaßnahmen für die dortigen Geflügelhaltungen und ein Fütterungsverbot für Wildvögel, ausgenommen Singvögel, erlassen.
Das Landratsamt Cham weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass nach derzeitiger Sachlage eine Aufstallungspflicht noch nicht geboten sei. Sollte sich die allgemeine Gefährdung jedoch weiter vergrößern, könnte auch eine Aufstallungspflicht für Haus- und Nutzgeflügelhaltungen notwendig werden.
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