Geben Sie einen Suchbegriff ein
oder nutzen Sie einen Webcode aus dem Magazin.

Geben Sie einen Begriff oder Webcode ein und klicken Sie auf Suchen.
Tierseuche

Bayern: Erster Fall von Geflügelpest nachgewiesen

Im bayerischen Cham wurde bei Kontrolluntersuchungen von Wildvögeln bei einer Wildente Geflügelpest (HPAI) – auch Vogelgrippe genannt – festgestellt. Bei der untersuchten Krickente wurde das Geflügelpestvirus vom Typ H5N1 vom Nationalen Referenzlabor am Friedrich-Löffler-Institut nachgewiesen.

Veröffentlicht am
/ Artikel kommentieren
Artikel teilen:

Zum Schutz vor der weiteren Ausbreitung der Geflügelpest und zum Schutz von Haus- und Nutzgeflügel werde, das teilt die Landkreisverwaltung mit, in Kürze eine Allgemeinverfügung mit Biosicherheitsmaßnahmen für die dortigen Geflügelhaltungen und ein Fütterungsverbot für Wildvögel, ausgenommen Singvögel, erlassen.

Das Landratsamt Cham weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass nach derzeitiger Sachlage eine Aufstallungspflicht noch nicht geboten sei. Sollte sich die allgemeine Gefährdung jedoch weiter vergrößern, könnte auch eine Aufstallungspflicht für Haus- und Nutzgeflügelhaltungen notwendig werden.

0 Kommentare
Was denken Sie? Artikel kommentieren

Zu diesem Artikel liegen noch keine Kommentare vor.
Schreiben Sie den ersten Kommentar.

Artikel kommentieren
Was denken Sie? Artikel kommentieren
Ort ändern

Geben Sie die Postleitzahl Ihres Orts ein.