EU fördert private Lagerhaltung
Die EU-Kommission unterstützt die Private Lagerhaltung von Schweinefleisch.
- Veröffentlicht am

Importstopp in China, Afrikanische Schweinepest, Pandemie und nun der russische Angriffskrieg in der Ukraine haben die Schweineausfuhren der Europäischen Union getroffen.
Die EU gewährt daher für die private Lagerhaltung von Schweinefleisch eine im Voraus festgesetzte Beihilfe. Die Beihilfe wird nur für Mengen frischen oder gekühlten Fleisches gewährt, die noch nicht eingelagert wurden. Antragsberechtigt sind Marktteilnehmer mit Sitz in der Europäischen Union, dieüber eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (UST-Id. Nr.) verfügen.
Anträge können ab dem 25.03.2022 schriftlich oder per Telefax bei der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) unter Verwendung des Formblattes eingereicht werden. Letzter Einreichungstag ist der 29.04.2022 sofern die EU-Kommission kein vorzeitiges Ende dieser Einreichungsfrist beschließt. Das Formblatt steht in der elektronisch beschreibbaren Versionauf der Internet-Seite der BLE unter dem folgenden Pfad zur Verfügung: www.ble.de - Unsere Themen - Marktorganisation - private Lagerhaltung -Schweinefleisch.
Zu diesem Artikel liegen noch keine Kommentare vor.
Artikel kommentierenSchreiben Sie den ersten Kommentar.