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Fiona-Antrag

Monitoring per Satellit

Das Ministerium Ländlicher Raum informiert über die Durchführung des Flächenmonitorings für die Kleinerzeugerregelung (KLE) und der Ausgleichzulage Landwirtschaft (AZL)

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Silvia Rueß
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In diesem Jahr erfolgen die Betriebskontrollen für die Direktzahlungen für Kleinerzeuger und bei Anträgen für die Ausgleichszulage Landwirtschaft (AZL) über das Monitoring per Satellit. Die vorläufigen Ergebnisse aus der Satellitendatenauswertung für die beantragten Kulturarten sind für die antragstellenden Betriebe ab 15. Juli 2022 in FIONA verfügbar und können im Reiter ‚Karten / Kontrolle durch Monitoring / Kulturartenerkennung‘ eingesehen werden.

Sofern als Ergebnis der Satellitendatenauswertung eine Abweichung in der Bewirtschaftung festgestellt wurde, haben Antragstellende bis einschließlich 30. September 2022 die Möglichkeit, die festgestellten Abweichungen durch die Korrektur ihrer Antragsgeometrien in FIONA-GIS beziehungsweise durch Korrektur des Nutzungscodes ohne Kürzungen oder Sanktionen für die Kleinerzeugerregelung/AZL zu beheben. Zur Bereingung der abweichenden Angaben schicken Antragsteller für den betroffenen Schlag zusätzlich eine schriftliche Änderungsmeldung an die zuständige Untere Landwirtschaftsbehörde. Sanktionsfreie Anpassungen der Antragsangaben für KLE und AZL sind nach dem 30. September 2022 nicht mehr möglich.

Mehr im Merkblatt “Hinweise zum Flächenmonitoring (KdM) bei KLE und AZL

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