Wasserwiederverwendung in der Landwirtschaft
Damit kommunales Abwasser sicher für die Bewässerung in der Landwirtschaft wiederverwendet werden kann, hat die Europäische Kommission Leitlinien für die EU-Staaten veröffentlicht.
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Europa leidet zunehmend unter Dürreperioden. Wiederverwendetes Wasser wird deshalb eine immer wichtigere Bewässerungsquelle und senkt auch den Druck auf existierende Gewässer. In der EU wurden nun Leitlinien verabschiedet, die helfen und gewährleisten sollen, dass Lebensmittel, die mit wiederaufbereitetem Wasser angebaut wurden, in der gesamten EU sicher in Umlauf gebracht werden.“
Um die Sicherheit aufbereiteten Wassers zu gewährleisten, legt die Verordnung über die Wasserwiederverwendung Mindestanforderungen an die Wasserqualität, das Risikomanagement und die Überwachung fest. Sie gilt ab Juni 2023.
Dennoch rät das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR), dass bodennah wachsendes und roh konsumiertes Obst und Gemüse wie Salat, Möhren, Erdbeeren, oder auch frische Kräuter in Deutschland nicht mit aufbereitetem Abwasser bewässert werden sollten. Für eine abschließende Risikobewertung ist die derzeitige Datenlage noch unzureichend. Belegt ist jedoch, dass bestimmte Viren und einzellige Parasiten (Protozoen) Umwelteinflüssen trotzen und über rohes Obst und Gemüse Erkrankungen auslösen können. „Aufbereitetes Abwasser in der Landwirtschaft stellt die Lebensmittelsicherheit vor eine neue Herausforderung“, sagt BfR-Präsident Professor Dr. Dr. Andreas Hensel. „Um Krankheitserreger bestmöglich zu reduzieren, benötigen wir sehr gute Aufbereitungs- und Nachweisverfahren.“
Wein und Obst
Pflanzen, deren roh verzehrbarer Anteil bodenfern wächst, zum Beispiel Weinstöcke und Obstbäume, können nach Ansicht des BfR mit aufbereitetem Abwasser der Güteklasse A oder B bewässert werden, sofern ein direkter Kontakt der roh verzehrbaren Anteile mit dem aufbereiteten Abwasser (durch Auswahl eines geeigneten Bewässerungssystems) und dem bewässerten Boden ausgeschlossen wird. Da die betrachteten Viren und Protozoen sensibel auf Hitze reagieren, sind bei pflanzlichen Lebensmitteln, die vor dem Verzehr ausreichend erhitzt werden, keine gesundheitlichen Beeinträchtigungen durch Krankheitserreger im aufbereitetem Abwasser zu erwarten.
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