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EIP-Agri

Neue Bewerbungsrunde

Ab sofort können wieder innovative Projekte im Rahmen der Fördermaßnahme Europäische Innovationspartnerschaft ‚Landwirtschaftliche Produktivität und Nachhaltigkeit‘ (EIP-AGRI) eingereicht werden, meldet das baden-württembergische Landwirtschaftsministerium. Im Fokus stehen die Themenfelder „CO2-neutrale Schweinefleischerzeugung" und „Streuobst" insbesondere Bewirtschaftung, Verarbeitung und Vermarktung.

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  EPI-AGRI soll das Tierwohl fördern. Im Zuge dessen wurde 2020 unter anderem die App: "Fit for pigs" entwickelt.
EPI-AGRI soll das Tierwohl fördern. Im Zuge dessen wurde 2020 unter anderem die App: "Fit for pigs" entwickelt. Borlinghaus
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Bereits zum achten Mal wird die Förderung vergeben. Im Fokus dieses achten EIP-Förderaufrufes stehen die Themenfelder „CO2-neutrale Schweinefleischerzeugung" und „Streuobst" insbesondere Bewirtschaftung, Verarbeitung und Vermarktung.

„Die Akteure entlang der gesamten Wertschöpfungskette sollten die Chance nutzen, sich im Rahmen von EIP-Projekten enger zu vernetzen und sich auszutauschen, um zukunftsfähige Lösungen zu entwickeln und gemeinsam vorantreiben zu können“, sagte Peter Hauk MdL, Minister für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, in Stuttgart.

Die Entwicklung und Unterstützung von innovativen Ideen und das Vernetzen von Akteuren sowie gesamtheitlichen Konzeptvorschlägen im Bereich der ‚CO2-neutralen Schweinefleischerzeugung‘ seien wichtige Bausteine, um den baden-württembergischen Schweinesektor von der Ferkelproduktion bis zu den Verkaufstheken zukunftsfähig weiter zu entwickeln.

„Angesichts der enormen Herausforderung, die dieser Sektor, insbesondere die landwirtschaftlichen Unternehmen zu meistern haben, ist dies ein klares Bekenntnis zu einer zukunftsfähigen Schweinefleischproduktion bei uns“, betonte Minister Hauk. Auch im Schwerpunktbereich „Streuobst" wolle man innovative Lösungsvorschläge gemeinsam zwischen Wissenschaft und Praxis erarbeiteten. Das beschleunige den Prozess der Umsetzung in die Praxis.

EIP-Projekte dieses Förderaufrufes werden nach den rechtlichen Grundlagen des Maßnahmen- und Entwicklungsplans Ländlicher Raum Baden-Württemberg 2014-2022 (MEPL III) unterstützt. Die Laufzeit der Projekte ist begrenzt. Projekte müssen spätestens zum 31. Dezember 2024 abgeschlossen sein. Eine Projektverlängerung ist nicht möglich. Informationen zum aktuellen EIP-Förderaufruf sind auf der Internetseite unter https://foerderung.landwirtschaft-bw.de/pb/,Lde/Startseite/Foerderwegweiser/EIP-Start zu finden.

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