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Tiertransporte

Kälber dürfen künftig erst ab 28 Tagen transportiert werden

Ab dem 1. Januar 2023 dürfen Kälber innerhalb Deutschlands erst dann überbetrieblich transportiert werden, wenn sie 28 Tage oder älter sind. Bisher war der Transport der Jungtiere ab dem 14. Lebenstag möglich. Für Milchviehhalter hat das Folgen. Unter anderem müssen sie ihre Haltungs- und Versorgungskapazitäten bei kleinen Tränkekälbern verdoppeln.

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Matthias Borlinghaus
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Der Beschluss für das höhere Mindesttransportalter für Kälber wurde vom Bundesrat am 25. Juni 2021 durch eine Änderung des Paragrafen 10 „Begrenzung von Transporten, Absatz (4)“ in der nationalen Tierschutztransportverordnung gefasst.

Auf den Betrieben umgesetzt werden muss das höhere Transportalter ab dem 1. Januar 2023 – nach einer Übergangsfrist von zwölf Monaten nach der Verkündigung des Beschlusses. Dieser war am 30. November 2021 veröffentlicht worden. Innerhalb eines Betriebes in einem Umkreis von maximal 50 Kilometern darf man die eigenen Kälber im eigenen Transporter allerdings weiterhin zu einem früheren Zeitpunkt transportieren.

Für grenzüberschreitende Beförderungen von Kälbern aus dem Bundesgebiet heraus gelten nach wie vor die Vorgaben der EU-Tierschutztransport-Verordnung (EG) Nr. 1/2005. Ob Kälber demzufolge weiterhin ab dem 14. Lebenstag ins Ausland transportiert werden dürfen, hängt laut BMEL vor allem davon ab, ob es sich bei dem Transport um eine lange Beförderung (mehr als acht Stunden) handle oder nicht.

Ob der Weg über eine Sammelstelle im Zuge eines grenzüberschreitenden Transportes eine innerstaatliche Beförderung ist, hänge dabei von den Umständen des Einzelfalles ab. Werden die Kälber direkt von einem Herkunftsbetrieb abgeholt und mit einer acht Stunden dauernden Fahrt ohne Unterbrechung ins Ausland transportiert, handle es sich um eine grenzüberschreitende Beförderung, für die weiterhin die 14-Tage-Regelung gilt.

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