Abstand von Wasservögeln
Das Ministerium Ländlicher Raum in Baden-Württemberg weist neuerlich darauf hin, dass sämtliche Maßnahmen zur Vermeidung eines Eintrages der Geflügelpest und zum Schutz der Geflügelbestände weiterhin zwingend erforderlich und konsequent umzusetzen sind.
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Dies gelte besonders für Auslauf- und Freilandhaltungen, bei denen direkte Kontaktmöglichkeiten des Geflügels und von sonstigen gehaltenen Vögeln zu Wildvögeln bestehen. Zu den Biosicherheitsmaßnahmen gehören Reinigungs- und Desinfektionsmaßnahmen sowie eine konsequente Personalhygiene. Im Fall von Geflügelpest ist es ganz entscheidend, die Kontakte zwischen Hausgeflügel und Wildvögeln zu verhindern. Dies gilt insbesondere im Umfeld von Fundorten HPAIV-infizierter Wildvögel. Daher sollten Geflügelhalter auf eine funktionierende physische Barriere zwischen den Habitaten von Wildwasservögeln (zum Beispiel Gewässer oder Flächen, auf denen sich Gänse, Enten oder Schwäne sammeln) und der Geflügelhaltung achten. Vornehmlich in der Nähe von Gewässern jeglicher Art und Größe sollten Geflügelhaltungen mit Auslauf vorsorglich mittels eines engmaschigen Netzes oder Drahtgitters soweit möglich überspannt werden.
Vorsicht: Viren können leicht übertragen werden
Geflügelpestviren können auch indirekt über kontaminiertes Futter, Wasser oder verunreinigte Einstreu und Gegenstände (Schuhwerk, Kleidung, Schubkarren, Fahrzeuge) in einen Bestand eingeschleppt werden. Fahrzeuge und Geräte, mit denen Geflügel transportiert wird, sind nach jedem Einsatz zu reinigen und zu desinfizieren.
Hinweise zu Biosicherheitsmaßnahmen in der Geflügelhaltung unter http://www.mlr-bw.de, Stichwort Vogelgrippe
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