Saubere Ernte im Ländle
In Baden-Württemberg finden sich weiterhin kaum Verunreinigungen mit gentechnisch veränderten Organismen (GVO) in der heimischen Ernte.
- Veröffentlicht am
In Baden-Württemberg wird jährlich Saat- und Erntegut auf gentechnische Veränderungen beprobt. Auch für 2022 kann eine positive Bilanz gezogen werden. Lediglich in zwei, von insgesamt 103 Proben, konnten gentechnisch veränderte Organismen (GVO) in geringen Mengen nachgewiesen werden, meldet das Ministerium Ländlicher Raum in Baden-Württemberg.
"Das freut nicht nur mich, sondern vor allem auch die Verbraucherinnen und Verbraucher. Es zeigt zudem, dass unsere Maßnahmen wirken, aber auch weiterhin wichtig sind und fortgesetzt werden müssen“, sagte der Minister für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, Peter Hauk MdL, anlässlich der Veröffentlichung der Untersuchungsergebnisse des Chemischen und Veterinäruntersuchungsamts (CVUA) Freiburg und des Landwirtschaftlichen Technologiezentrums (LTZ) Augustenberg vergangene Woche.
Seit mittlerweile über 19 Jahren untersucht die amtliche Lebensmittel- und Futtermittelüberwachung stichprobenartig Ernteprodukte aus Baden-Württemberg auf gentechnisch veränderte Bestandteile. Bei den im vergangenen Jahr durchgeführten Untersuchungen von 36 Mais-, 26 Raps-, 19 Soja- und 16 Leinproben sowie 6 Zuckerrübenproben ergaben sich keine alarmierenden Hinweise auf gentechnische Veränderungen im Erntegut. Nur bei zwei Proben wurden gentechnisch veränderte Bestandteile in Spuren knapp über 0,03 % im Rahmen der Analyse detektiert.
„In Baden-Württemberg findet nach wie vor - konventionell wie ökologisch - kein Anbau gentechnisch veränderter Pflanzen statt. Gentechnisch veränderte Pflanzen passen nicht in die kleinräumige Agrarstruktur unseres Landes. Deshalb werden wir diese Untersuchungen auch zukünftig fortsetzen“, betonte Minister Hauk.
Insbesondere durch die internationalen Warenströme und den weltweiten Handel mit Agrarprodukten sowie Saatgut sind weiterhin hohe Anstrengungen und umfassende vorsorgende Maßnahmen notwendig, um die unrechtmäßige Verbreitung von GVO zu verhindern und die Verbraucherinnen und Verbraucher zu schützen. Um der Verbreitung von gentechnisch veränderten Lebensmitteln entgegenzuwirken, ist ein sorgfältiger Umgang sowohl im Handel, als auch auf allen Verarbeitungs- und Produktionsstufen notwendig.
Zu diesem Artikel liegen noch keine Kommentare vor.
Artikel kommentierenSchreiben Sie den ersten Kommentar.