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BVEO: EU-weite Harmonisierung der Rückstandshöchstgehalte prinzipiell zu begrüßen

Am 1. September 2008 ist die EU-weite Harmonisierung der Rückstands-Höchstgehalte in Kraft getreten. Damit wird unter anderem endlich die Forderung der deutschen Erzeugerorganisationen nach einheitlichen Rückstands-Höchstwerten umgesetzt, betont die Bundesvereinigung der Erzeugerorganisationen Obst und Gemüse (BVEO) in einer Pressemitteilung. Dieses Ereignis sei seit langem überfällig und werde von der BVEO prinzipiell begrüßt. Es gibt aber auch noch Probleme, so die BVEO. Weiter heißt es in der Pressemitteilung der BVEO:
Veröffentlicht am
Bislang galt in allen Mitgliedstaaten der EU ein eigenes Rückstandsrecht. Dies führt beim Handel von Obst und Gemüse zu großen Glaubwürdigkeitsproblemen, da es für die selben Wirkstoffe völlig unterschiedliche nationale Höchstmengen gab. In Deutschland wurde das Rückstandsrecht völlig ungenügend durch ein kaum noch zu durchschauendes System von Allgemeinverfügungen, Beurteilungsempfehlungen und Sondergenehmigungen überbrückt; ein sowohl für den Verbraucher als auch für Behörden und den Handel auf Dauer unakzeptabler Zustand. Durch die Harmonisierung soll dieser Zustand abgeschafft werden. Alle neuen Höchstgehalte sind von der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) gemeinsam mit den nationalen Behörden umfassend auf...
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