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Geflügelpest

Landesweite Stallpflicht in Schleswig-Holstein

Weil acht Landkreise in Schleswig-Holstein von der Geflügelpest betroffen sind, müssen die Tiere nun in den Stall. Das teilte das zuständige Landwirtschaftsministerium in Kiel am 11. November 2020 mit.

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Capri23auto/www.pixabay.de
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Weil sich die Geflügelpest weiter im Land ausbreitet, dürfen Hühner, Puten, Enten und Gänse aus Nutztierhaltungen in Schleswig-Holstein wegen der Geflügelpest bis auf weiteres nicht mehr ins Freie. Diese landesweite Stallpflicht ist bundesweit die erste, die ein Bundesland in diesem Herbst durchsetzt. Sie gilt unabhängig von Betriebsart oder -größe.

Einen Erlass hat das Landwirtschaftsministerium bereits an die kreisfreien Städte und Kreise gesendet. Die Verfügungen der Kreise und kreisfreien Städte werden noch innerhalb dieser Woche in Kraft treten. Mit der landesweiten Stallpflicht soll verhindert werden, dass die Geflügelpest auch auf Nutztierbestände übergreifen kann.

Inzwischen liegen 115 bestätigte Fälle der Geflügelpest bei Wildvögeln aus sieben Kreisen und einer kreisfreien Stadt vor. Neben den bereits betroffenen Kreisen Nordfriesland, Dithmarschen, Rendsburg-Eckernförde und zuletzt Steinburg gibt es auch Nachweise aus den Landkreisen Schleswig-Flensburg, Segeberg, Plön und der Stadt Neumünster. Dabei sind neben Gänsen und Enten wiederum mehrere Möwen und Greifvögel wie Mäusebussarde oder Wanderfalken betroffen. Der schleswig-holsteinische Landesbetrieb für Küstenschutz, Nationalpark und Meeresschutz hat bereits mehr als 3.000 verendete Wildvögel gezählt

 

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