Geben Sie einen Suchbegriff ein
oder nutzen Sie einen Webcode aus dem Magazin.

Geben Sie einen Begriff oder Webcode ein und klicken Sie auf Suchen.
Geflügelpest

Stallpflicht für Hausgeflügel im Bodenseekreis

Nach dem Auffinden eines an Vogelgrippe verendeten Schwans am Seerhein in Konstanz, hat das zuständige Landratsamt eine Stallpflicht beziehungsweise entsprechende Schutzeinrichtungen für alle Geflügelhaltungen für den gesamten Bodenseekreis angeordnet. Betroffen von dieser Verpflichtung sind seit dem 11. Januar sowohl gewerbliche Geflügelhaltungen als auch private und Hobbyhalt-ungen. Damit soll der Viruseintrag verhindert werden.

Veröffentlicht am
/ Artikel kommentieren
jai79/www.pixabay.de
jai79/www.pixabay.de
Artikel teilen:

Die Geflügelhalterinnen und -halter in der Region sind aufgerufen, alle Maßnahmen zu treffen, die einen Kontakt zwischen Wildvögeln und Hausgeflügel verhindern. Auch soll auf eine Viruseinschleppung insbesondere über Einstreu, Futter, Tränke, Geräte und Schuhwerk unbedingt geachtet werden. Die vollständige Allgemeinverfügung kann auf der Internetseite des Landratsamts Bodenseekreis nachgelesen werden: www.bodenseekreis.de/de/politik-verwaltung/bekanntmachungen/

 

Wer Hühner, Enten, Gänse, Fasane, Perlhühner, Rebhühner, Tauben, Truthühner, Wachteln oder Laufvögel hält und diese noch nicht beim Veterinäramt gemeldet hat, wird aufgefordert, dies schnellstmöglich nachzuholen.

Außerdem werden die Bürgerinnen und Bürger im Landkreis gebeten, aufgefundene verendete oder kranke wildlebende Wasservögel und Greifvögel den jeweiligen Städten oder Gemeinden zu melden. Die Tiere werden dann eingesammelt und im Labor untersucht. Die Tiere und Tierkadaver sollten nicht berührt oder vom Fundort entfernt werden, um eine weitere Verschleppung der Tierseuche zu vermeiden. Außerdem sind auffällige Häufungen von Totfunden und Erkrankungen von Vögeln jeder Art dem Veterinäramt zu melden.

Für Fragen steht das Veterinäramt unter der Telefonnummer 07541 204-5177 montags bis donnerstags von 8:00 bis 12:00 Uhr und von 14:00 bis 16:00 Uhr und freitags von 8 bis 12 Uhr zur Verfügung.

0 Kommentare
Was denken Sie? Artikel kommentieren

Zu diesem Artikel liegen noch keine Kommentare vor.
Schreiben Sie den ersten Kommentar.

Artikel kommentieren
Was denken Sie? Artikel kommentieren
Ort ändern

Geben Sie die Postleitzahl Ihres Orts ein.