Meldepflicht für Betreiber von Photovoltaikanlagen gemäß novelliertem EEG
Am 1. Januar 2009 wird das novellierte Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) in Kraft treten.
Ab diesem Zeitpunkt müssen Anlagen zur Erzeugung von Strom aus solarer Strahlungsenergie (Photovoltaikanlagen), die neu in Betrieb genommen werden, der Bundesnetzagentur gemeldet werden.
Ab diesem Zeitpunkt müssen Anlagen zur Erzeugung von Strom aus solarer Strahlungsenergie (Photovoltaikanlagen), die neu in Betrieb genommen werden, der Bundesnetzagentur gemeldet werden.
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Die Meldung muss durch den Betreiber der Anlage erfolgen und ist Voraussetzung dafür, dass dieser vom Netzbetreiber eine Vergütung nach EEG für den Strom erhält, der in dieser Anlage erzeugt und in das öffentliche Netz eingespeist wird. Gemäß § 16 Abs. 2 S. 2 EEG muss der Anlagenbetreiber der Bundesnetzagentur den Standort und die Leistung der Anlage melden. Auf der Grundlage der Leistung aller gemeldeten Photovoltaikanlagen ermittelt die Bundesnetzagentur nach § 20 Abs. 2a EEG die Vergütungssätze für Photovoltaikanlagen, die im Folgejahr neu in Betrieb genommenen werden. Für die Anlagenbetreiber wichtig zu wissen: Ab dem 1. Januar 2009 müssen Anlagenbetreiber der Bundesnetzagentur den Standort und die Leistung von Photovoltaikanlagen...