Antragsverfahren zur Agrardieselvergütung endet zum 30. September 2023
Der Agrardieselantrag ist bis zum 30. September des Jahres, das dem Kalenderjahr folgt, in dem die Energieerzeugnisse verwendet wurden, beim zuständigen Hauptzollamt zu stellen. Grundsätzlich ist der Antrag online über das Bürger- und Geschäftskundenportal des Zolls zu stellen (§ 3 Abs. 1, § 2 Nr. 1 Verbrauch-und-Luftverkehrsteuerdaten-Übermittlungs-Verordnung - VStDÜV).
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Die elektronische Antragstellung hat viele Vorteile
Vorteile des Online-Antrags:
- Übermittlung des Antrags ohne spezielle Software
- übersichtliche Benutzerführung durch den Antrag
- erleichterte Antragstellung im Folgejahr
- schnellere Bearbeitung des Antrags
- Übermittlung von Unterlagen in digitaler Form
Die Zollverwaltung stellt den Betrieben der Land- und Forstwirtschaft den Online-Antrag zur Agrardieselentlastung über das Bürger- und Geschäftskundenportal als Dienstleistung zur Verfügung. Damit der Antrag bearbeitet werden kann, muss sowohl ein Geschäftskundenkonto beim Zoll als auch ein Elster-Konto für eine Organisation bestehen.
Tipp: Letztlich sollte man beide Konten mit genügend zeitlichem Abstand zum Monatsende einrichten, da die Freischaltung einige Tage Zeit braucht.
Hier kann der Entlastungsantrag, nach vorheriger Registrierung, digital ausgefüllt werden. Anschließend wird der ausgefüllte Antrag elektronisch dem zuständigen Hauptzollamt übermittelt (Online-Antrag 1140 oder 1142).
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