Schnelle Verfahren bei Problemtieren
Bundesumweltministerin Steffi Lemke hat heute in Berlin ihre Vorschläge vorgestellt, wie Wölfe nach Rissen schneller geschossen werden können. Es sieht vor, dass 21 Tage lang auf einen Wolf geschossen werden darf, der sich im Umkreis von 1.000 Metern von der Rissstelle aufhält. Anders als im bisherigen Verfahren muss hierfür nicht das Ergebnis einer DNA-Analyse abgewartet werden.
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Das Verfahren stehe im Einklang mit dem europäischen Artenschutz, heißt es aus dem Bundesumweltministerium. Die Ausnahmegenehmigung für den Abschuss kann von den Behörden erteilt werden, nachdem ein Wolf zumutbare Herdenschutzmaßnahmen in zuvor festgelegten Regionen mit erhöhtem Rissvorkommen überwunden und Weidetiere gerissen hat.
Schnellere Verfahren
Der Vorschlag des BMUV bedeutet: schnellere Verfahren, mehr Schutz und Sicherheit für die Weidetierhalter, Rechtssicherheit für die Bundesländer und Konsistenz mit europäischen und nationalen Regelungen. Vor allem aber ist dieser Vorschlag schnell in der Praxis umsetzbar und erfordert keine europäischen und nationalen Rechtsänderungen. Er sei lösungsorientiert und praktisch.
Gemeinsam mit den Ländern arbeitet das BMUV zudem an begleitenden Maßnahmen wie der Einführung von Musterbescheiden, die den Verwaltungsaufwand der Länder weiter reduzieren und damit entbürokratisieren würden. Ihre Vorschläge bringt Bundesumweltministerin Lemke in den derzeit laufenden Prozess mit den Ländern ein; Ziel ist eine Beschlussfassung der Umweltministerkonferenz Ende November.
Bundesumweltministerin Steffi Lemke: „Die Rückkehr des Wolfes nach Deutschland hat zu Konflikten und Herausforderungen geführt. Für Weidetierhalter*innen ist es ein schwerer Verlust, wenn Tiere nach einem Wolfsriss verendet auf der Weide liegen, nicht nur wirtschaftlich, sondern auch emotional. Diese Sorgen und Probleme nehme ich ernst. Ich habe daher den Bundesländern einen Weg vorgeschlagen, um Wölfe nach Rissen auf Weidetiere schneller und unkomplizierter abschießen zu können. Mein Vorschlag ist unkompliziert umsetzbar und praktikabel, ohne langwierige nationale oder europäische Gesetzesänderungen. Denn es ist offensichtlich: Die Weidetierhalter*innen brauchen so bald wie möglich mehr Schutz und Sicherheit, gleichzeitig müssen wir das europäische Artenschutzrecht einhalten. Beide Ziele möchte ich zügig mit den Bundesländern voranbringen.“
Ablauf der Entnahme
Der Vorschlag für Schnellabschüsse sieht vor, dass in Gebieten mit erhöhtem Rissvorkommen Abschussgenehmigungen schneller erteilt werden können, weil nicht mehr das Ergebnis eines DNA-Tests abgewartet werden muss. Sobald es einen Wolfsübergriff auf Weidetiere in Gebieten mit erhöhtem Rissvorkommen gibt, die durch Herdenschutzmaßnahmen zumutbar gesichert waren, kann nach Erhalt der Abschussgenehmigung 21 Tage lang im Umkreis von 1000 Metern um die Weide ein Wolf geschossen werden. Die DNA-Analyse wird aber dennoch durchgeführt, um im weiteren Verlauf zu klären, ob der den Riss verursachende Wolf getroffen wurde.
Durch die Umkreisregelung ist es deutlich wahrscheinlicher, den schadenverursachenden Wolf zu treffen. Aus wissenschaftlichen Untersuchungen ist bekannt, dass es ein Wolf nach erfolgreichen Übergriffen häufig an derselben Herde erneut versucht. So ist in einer Untersuchung aus Schweden festgestellt worden, dass das Risiko eines erneuten Übergriffs in einem nahen Umkreis zeitnah nach einem Übergriff besonders hoch war. Der Vorschlag macht sich diese wissenschaftlichen Erkenntnisse zunutze.
Bundesumweltministerin Steffi Lemke: „Ich habe diesen Vorschlag den Bundesländern unterbreitet und werde ihn der Umweltministerkonferenz Ende November nach weiterer Beratung mit den Ländern zur Beschlussfassung vorlegen. Parallel arbeite ich mit den Ländern an begleitenden Maßnahmen wie zum Beispiel der Erstellung von Musterbescheiden, die den Genehmigungsprozess in den Länderverwaltungen erheblich vereinfachen und entbürokratisieren sollen. Zusammen mit der Schnellabschuss-Regelung ist das eine gute Grundlage für ein effektives und regionales Wolfsmanagement, bei dem Probleme schnell angegangen werden können, ohne die Regelungen des europäischen Artenschutzes zu verletzen.“
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