GLÖZ-8-Ausnahmen für 2024 beschlossen
Die Europäische Kommission hat eine Verordnung angenommen, mit der europäische Landwirte teilweise von der Konditionalitäts-Regelung für brachliegende Flächen ausgenommen werden. Ob Deutschland von der Möglichkeit gebraucht macht, ist noch offen.
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Der GLÖZ-Standard 8 sieht unter anderem einen Mindestanteil an Ackerland für nichtproduktive Flächen oder Landschaftselemente (brachliegende Flächen sowie nicht produktive Elemente wie Hecken oder Bäume) vor. Betriebe mit weniger als 10 Hektar Ackerland sind von dieser Verpflichtung ausgenommen.
Bauernverband erwartet Ausnahme
Der Generalsekretär des Deutschen Bauernverbandes, Bernhard Krüsken, erwartet jetzt eine zügige Entscheidung der Bundesregierung zur im europäischen Amtsblatt veröffentlichten Durchführungsverordnung (EU) 2024/587 zur geänderten Möglichkeit für die Erfüllung der sogenannten GLÖZ-8-Verpflichtung (nichtproduktive Flächen und Landschaftselemente) im Zuge der diesjährigen GAP-Förderung. Diese tritt damit am 14. Februar 2024 in Kraft und die Mitgliedstaaten, so auch Deutschland, können bis spätestens 29. Februar 2024 der EU-Kommission mitteilen, ob und inwiefern man von der Option im EU-Recht Gebrauch machen wird. „Bei den Änderungen an der Konditionalitätsverpflichtung GLÖZ 8 im laufenden GAP-Antragsjahr 2024 sind für die Landwirte zügige Entscheidungen sowie eine klare und verlässliche Kommunikation der neuen Regelungen sehr wichtig. Hier kommt es auf jeden früheren Tag der Bekanntgabe an, der helfen kann, dass sich die Landwirte noch mit ihren Anbauentscheidungen kurzfristig auch im Sinne einer verbesserten Beantragung von Ökoregelungen darauf einstellen können“, so Generalsekretär Krüsken. „Wir appellieren an die Entscheidungsträger von Bund und Ländern, zügig eine vollständige sowie uneingeschränkte Umsetzung des EU-Rahmens auf den Weg zu bringen und bis spätestens Ende Februar über sämtliche Regelungen zur geänderten Erfüllung von GLÖZ 8 in Verbindung mit den Ökoregelungen (ÖR) und ggf. auch den Agrarumweltmaßnahmen (AUKM) zu entscheiden. Dazu gehört auch, praktische Umsetzungsfragen zu klären und an die Landwirte zu kommunizieren.“
Agrarrminister unterstützen EU-Vorschlag
"Die EU-Kommission nimmt die Sorgen und Proteste unserer Bäuerinnen und Bauern ernst. Daher ist der Vorschlag der EU-Kommission zur Ausnahmeregelung für die Flächenstilllegung im Jahr 2024 sehr zu begrüßen. Jetzt kommt es darauf an, dass der Bund schnell handelt und alles Notwendige auf den Weg bringt“, sagte der Minister für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, Peter Hauk MdL.
Minister Peter Hauk MdL, zugleich Sprecher der unionsgeführten Agrarressorts der Länder, setzt sich gemeinsam mit den Agrarministerinnen und -ministern aus Bayern, Berlin, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein in einem gemeinsamen Schreiben an Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir eindringlich dafür ein, den Vorschlag der EU-Kommission jetzt rasch umzusetzen.
Die Ausnahme, vier Prozent der landwirtschaftlichen Nutzfläche nicht stilllegen zu müssen, soll den Landwirtinnen und Landwirten mehr Flexibilität in der Bewirtschaftung ihrer Flächen geben, ohne gegen Förderauflagen zu verstoßen. Gleichzeitig lassen sich durch stickstoffbindende Kulturen und Zwischenfrüchte verschiedene Umweltvorteile generieren.
„Bei der zügigen Umsetzung der Vorschläge der EU-Kommission muss der Bund zwingend darauf achten, dass dies möglichst ohne zusätzlichen Bürokratieaufwand erfolgt. Negative Auswirkungen auf die Öko-Regelungen oder Anpassung die Agrarumwelt- und Klimaschutzmaßnahmen der 2. Säule müssen unbedingt vermieden werden“, betonte Minister Hauk.
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