Geben Sie einen Suchbegriff ein
oder nutzen Sie einen Webcode aus dem Magazin.

Geben Sie einen Begriff oder Webcode ein und klicken Sie auf Suchen.
Aktueller Stand

Glyphosat aus Waschmitteln

Forscher an der Universität Tübingen konnten nachweisen, dass Glyphosat auch aus Waschmitteln in Kläranlagen entstehen kann. In Versuchen in Tübingen wurde bestätigt, dass aus bestimmten Phosphonaten, die in Waschmitteln zur Enthärtung des Wassers und zur Verstärkung der Reinigungswirkung eingesetzt werden, in Anwesenheit von Mangan Glyphosat entstehen kann. Manganverbindungen kommen sowohl in Bodensedimenten als auch im Abwasser und Klärschlamm vor, sodass Glyphosat direkt in der Kläranlage entstehen kann.

von Dr. Jonathan Mühleisen, Pflanzenschutzdienst am Regierungspräsidium Stuttgart erschienen am 07.07.2025
Artikel teilen:

Es ist derzeit noch unklar, welche mengenmäßige Rolle diese Glyphosatquelle aus Waschmitteln und Kläranlagen spielt und ob möglicherweise noch weitere nicht-landwirtschaftliche Quellen bestehen. Zum Beispiel werden Phosphonate auch in der Industrie als Reiniger und Entkalker verwendet, und das Prozesswasser wird zumindest teilweise direkt in Flüsse eingeleitet.

Unabhängig von diesen und in zukünftigen Studien aufkommenden Ergebnissen ist es wichtig, Einträge von Glyphosat aus Pflanzenschutzmitteln in Gewässer zu vermeiden. Die EU-Kommission hat in ihrer Verordnung zur Erneuerung der Genehmigung von Glyphosat festgestellt, dass bezüglich eines direkten Eintrags von Glyphosat und seiner Metaboliten ins Grundwasser keine Bedenken bestehen. Das bedeutet, dass eine Verlagerung nach Pflanzenschutzmittelanwendungen durch den Bodenkörper bis ins Grundwasser ausgeschlossen ist. Jedoch kann es durch Oberflächenabfluss (Run-Off), Erosion oder auch über Punkteinträge, zum Beispiel bei einer unsachgemäßen Reinigung der Pflanzenschutzmittelspritze, zu Einträgen in Gewässer kommen. Deshalb ist es bei Glyphosat wie auch bei anderen Pflanzenschutzmitteln entscheidend, den Gewässerabstand von fünf Metern einzuhalten und die Reinigung von Pflanzenschutzgeräten in jedem Fall so durchzuführen, dass keine Reinigungsflüssigkeit in die Kanalisation gelangt.

Bestimmte Bestimmungen aufgehoben

Das Verwaltungsgericht Braunschweig hat in einem Urteil vom 28. Mai 2025 (Aktenzeichen: 1 A 41/22) die Anwendungsbestimmung zum Schutz von Nichtzielarthropoden (NT306-0/2) aufgehoben. Glyphosat-haltige Pflanzenschutzmittel mit der Anwendungsbestimmung NT306-0/2 hätten sonst nur auf neunzig Prozent der Fläche eingesetzt werden dürfen, und zehn Prozent der Fläche hätten zum Schutz von Nichtzielarthropoden ausgespart bleiben müssen. Dies wäre für die Landwirtschaft eine zusätzliche Belastung gewesen, da dann ein Teil der Fläche möglicherweise stärker verunkrautet wäre oder durch einen notwendigen Pflugeinsatz deutlich erosionsanfälliger geworden wäre. Da das Verwaltungsgericht Braunschweig in dem Urteil stark mit der Harmonisierung innerhalb der EU argumentiert, bleibt zu hoffen, dass auch zukünftige Anwendungsbestimmungen bei Pflanzenschutzmitteln in Deutschland vergleichbar ausfallen mit denen in Dänemark, Polen, den Niederlanden oder Österreich, um Wettbewerbsnachteile für Landwirte in Deutschland zu vermeiden.

Fachlich wäre die Anwendungsbestimmung für Praktiker in Realteilungsgebieten beziehungsweise bei kleinen Schlaggrößen auch inhaltlich nicht nachvollziehbar gewesen, da es immer nahegelegene Flächen ohne Behandlung gibt. Fehlende Randstrukturen und Rückzugsflächen in Teilen Deutschlands und Europas sind im Grunde genommen auch kein Problem des Pflanzenschutzes, sondern eine agrarstrukturelle Herausforderung. Daher sollten Verbesserungen auch im Rahmen von Flurbereinigungsverfahren oder agrarstrukturellen Fördermaßnahmen gesucht werden und nicht über Anwendungsbestimmungen bei Pflanzenschutzmitteln.

Mehr zum Thema:
0 Kommentare
Was denken Sie? Artikel kommentieren

Zu diesem Artikel liegen noch keine Kommentare vor.
Schreiben Sie den ersten Kommentar.

Artikel kommentieren
Was denken Sie? Artikel kommentieren
Ort ändern

Geben Sie die Postleitzahl Ihres Orts ein.