
Neue Variante des Blauzungenvirus hat den Kreis Rottweil erreicht
Die neue Variante des Blauzungenvirus hat nun auch den Schwarzwald erreicht. Bei dem am 12. August auf einem Betrieb im Landkreis Rottweil nachgewiesenen Virus handelt es sich um den Blue-Tongue-Virus Serotyp 3 (BTV-3). Es bestehe eine „explosive Dynamik“ bei der Ausbreitung, so das zuständige Landratsamt in Rottweil. Wenige Tage zuvor, am 8. August 2024, war im Rems-Murr-Kreis der Ausbruch der Blauzungenkrankheit (BTV-3) bei Schafen amtlich bestätigt worden. Damit hat Baden-Württemberg seinen Status als BTV-freies Gebiet verloren. Seither sind neue Handels- und Verbringungsbeschränkungen für Wiederkäuer in Kraft.
von Redaktion Quelle Pressemitteilung Landkreis Rottweil, 14. August 2024 erschienen am 16.08.2024Der Virustyp breitet sich seit dem vergangenen Herbst von den Niederlanden kommend zunächst in Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen immer weiter bis nach Baden-Württemberg aus. Seit Anfang Juli 2024 steige die Zahl der BTV-3 Ausbrüche in Deutschland stark an. Laut einer Mitteilung des Staatlichen Tierärztlichen Untersuchungsamtes (STUA) Aulendorf und der Tierseuchenkasse (TSK) Baden-Württemberg könne die Dynamik der BTV-3-Ausbreitung als explosiv bezeichnet werden und es bestehe kein Zweifel, dass sich die Seuche noch in diesem Jahr in ganz Deutschland ausbreiten wird.
Betroffen von einer Infektion sind vor allem Rinder, Schafe und Ziegen, aber auch andere Wiederkäuer wie beispielsweise Alpakas, Lamas und Wildwiederkäuer sind empfänglich für das Virus. Das Virus wird ausschließlich durch blutsaugende Insekten (Gnitzen) übertragen. Typische Symptome bei den Tieren sind hohes Fieber, Schwellungen, Rötungen und Hautveränderungen im Bereich Zunge und Maul, Schwellungen um die Augen, sowie Totgeburten und unklare Todesfälle. Eine Blaufärbung der Zunge tritt, trotz des Namens der Krankheit, eher selten auf.
Schwere Verläufe
Besonders Schafe zeigen bei der aktuellen Erregervariante erhebliche Lahmheiten und schwere Krankheitsverläufe bis hin zum Tod der Tiere. Alle Tierarten mit entsprechenden Symptomen müssen umgehend dem Veterinäramt gemeldet werden. Anders als bei anderen anzeigepflichtigen Tierseuchen sind bei der Blauzungenkrankheit umfangreiche amtliche Bekämpfungsmaßnahmen in Form von Bestandsräumungen oder gar Tötungen nicht vorgesehen. Die einzig wirksame Schutzmaßnahme gegen schwere Erkrankungen ist derzeit eine Impfung gegen den Serotyp 3, so das Landratsamt Rottweil.
Impfschutz dauert
Drei Wochen nach Abschluss der Impfung könne, so STUA und TSK, von einem belastbaren Schutz vor schweren Krankheitsverläufen ausgegangen werden. Bis dieser Impfschutz aufgebaut ist, raten die Tierärzte zu einer parallelen Behandlung gegen Insekten. Die Ständige Impfkommission Veterinärmedizin empfiehlt dringend, gesunde Tiere mit einem der drei derzeit verfügbaren Impfstoffen zu impfen. Leider schützten die bisher gegen BTV-4 und BTV-8 eingesetzten Impfstoffe nicht gegen BTV-3-Infektionen, teilt die Behörde mit.
Maßnahmen für Tierhalter
Impfungen: Der Minister für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz (MLR), Peter Hauk, appelliert an alle viehhaltenden Landwirtschaftsbetriebe im Land, das Impfangebot zu nutzen und ihre Rinder, Schafe und Ziegen gegen alle Blauzungenvirusvarianten zu impfen. Das Land und die Tierseuchenkasse Baden-Württemberg unterstützen finanziell die BTV-Schutzimpfungen mit Zuschüssen zu den Impfstoffkosten.
Überwachung des Bestandes: Tierhalter sind verpflichtet, ihre Bestände regelmäßig zu überwachen und bei verdächtigen Symptomen wie Fieber, Schwellungen der Zunge oder Lahmheiten umgehend einen Tierarzt hinzuzuziehen.
Verbringung von Tieren: Der Transport von Rindern, Schafen, Ziegen und anderen Wiederkäuern in BTV-betroffene Gebiete innerhalb Deutschlands und der EU ist weiterhin möglich, sofern die Tiere symptomfrei sind. Ganz Deutschland ist derzeit BTV-3-Restriktionsgebiet. Ein Transport in BTV-freie Gebiete im EU-Ausland ist nur dann zulässig, wenn die entsprechenden Mitgliedsstaaten Ausnahmeregelungen erlassen haben. Für Schlachttiere gelten gesonderte Regelungen.
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