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Blauzungenkrankheit

Erneuter Nachweis von BTV 8 wirkt sich auf Handel aus

In einem Bestand im südbadischen Landkreis Ortenau ist Mitte Oktober zum ersten Mal seit sechs Jahren erneut das Blauzungenvirus vom Serotyp 8 nachgewiesen worden. Nachdem bereits Ende August 2023 in Südfrankreich bei Schafen und Rindern schwere Fälle der Blauzungenkrankheit mit diesem Serotyp aufgetreten sind, musste jederzeit mit einem Eintrag nach Baden-Württemberg gerechnet werden.

von Dr. Hans-Jürgen Seeger, Dr. Karla Schneider, Dr. Thomas Miller, Rindergesundheitsdienst (RGD) Aulendorf, Staatliches Tierärztliches Untersuchungsamt (STUA)-Diagnostikzentrum (DZ) Aulendorf Quelle Pressemitteilung Dr. Hans-Jürgen Seeger, Dr. Karla Schneider, Dr. Thomas Miller Rindergesundheitsdienst Aulendorf, Staatliches Tierärztliches Untersuchungsamt (STUA)-Diagnostikzentrum Aulendorf erschienen am 10.11.2025
Abb. 1: Karte mit BTV-8-Ausbrüchen in Baden-Württemberg und Bayern (rosa Punkte). Schraffierte Gebiete: Aktuell nicht freie BTV-8-Zonen. © RGD Aulendorf, STUA-Diagnostikzentrum (DZ) Aulendorf
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Dabei handelt es sich um einen gänzlich neuen BTV-8-Stamm (BTV-8-FRA23), der zu schweren Verläufen mit Fieber, Bewegungsstörungen, Krustenbildung an Maul und Nase und vor allem bei Schafen zu Husten, blauer Zunge und zu vielen Todesfällen führen kann. Wegen des erneuten Auftretens des BTV-8-Virus in Baden-Württemberg und Bayern, müssen Tierhalter, Viehhändler und Transporteure durch geeignete Präventionsmaßnahmen sicherstellen, dass die Verbringung von Rindern, Schafen und Ziegen aus diesen Zonen den Gesundheitsstatus am Bestimmungsort in BTV-8 freien Gebieten nicht gefährdet (siehe Abbildung 1).

Regelwerk für Tiertransporte aus Baden-Württemberg

Aufgrund des Umstandes, dass BTV-8 letztmals im Mai 2019 in Baden-Württemberg nachgewiesen wurde und das Land im Jahr 2022 als frei erklärt wurde, ließ die Impfbereitschaft gegen BTV-8 stark nach. Die Folge ist, dass die Verbringung von Tieren ohne gültigen BTV-8-Impfstatus aus Baden-Württemberg in Regionen, in denen BTV-8 (noch) nicht auftritt, nur nach einer negativen PCR-Untersuchung und mit einer Tierhaltererklärung möglich ist (siehe Tabelle). Die Kosten für die Probennahme und die Laborkosten müssen von den Tierhaltern getragen werden. Die Tierhalter können die Untersuchungsergebnisse aus HIT abrufen.

Um eine möglichst schnelle Untersuchung der zahlreichen EDTA-Blutproben über eine voraussichtlich längere Zeit gewährleisten zu können, bittet das Untersuchungsamt um die Mithilfe der Landwirte sowie der probennehmenden Tierärzte. Die beiden wichtigsten Punkte sind hierbei: Die Blutproben sollten so früh wie möglich eingesendet und hierfür ein aus HIT erstellter Untersuchungsantrag verwendet werden. Der HIT-Antrag kann in das Labordatensystem importiert werden. Anschließend sind nur noch wenige Klicks nötig, um die Auftragserfassung abzuschließen. Hierbei können Übertragungsfehler ausgeschlossen werden, was die schnelle Meldung der Ergebnisse an HIT sicherstellt. Bei einem herkömmlichen Untersuchungsantrag müssen alle Daten inklusive der LOM-Nummer händisch in das System eingetippt werden, was ungefähr das zehnfache an Zeitaufwand bedeutet und auch fehlerbehaftet sein kann, zum Beispiel bei der Eingabe der LOM-Nummern.

Impfung schützt vor Krankheit und Handelsbeschränkungen

BTV-3 führte ab August 2024 zu einen bundesweiten Seuchenzeug. Aus diesem Grund konzentrierten sich die Impfungen in den Jahren 2024 und 2025 auf den Serotyp 3. Durch die hohe BTV-3-Impfrate konnte ein erneuter Seuchenzug im Jahr 2025 verhindert werden. Allerdings verzeichnet der südliche Teil Bayerns derzeit einen starken Anstieg an neuen BTV-3-Fällen, wie in Abbildung 2 zu erkennen ist. Das hängt damit zusammen, dass die Immunitätslage (Abwehrfähigkeit) einer Tierpopulation durch die Impfrate und den Durchseuchungsgrad bestimmt wird, das heißt eine Neuinfektion oder das Wiederaufflackern von Infektionen entstehen da, wo eine geringe Durchseuchung und eine niedrige Impfrate bestehen. Eine Durchseuchung ist immer mit viel Tierleid verbunden. Die Impfung gegen BT bietet dagegen einen Rundumschutz vor Krankheitssymptomen, einer Seuchenausbreitung und Handelsbeschränkungen.

Da die BT-Impfungen nur zu einer Serotyp-spezifischen Immunität führen, sind spezifische Impfstoffe für jeden einzelnen Serotyp erforderlich. Jede einzelne Impfung wird durch das Land und die Tierseuchenkasse (TSK) Baden-Württemberg finanziell unterstützt. Bei Fragen können die Veterinärämter, der Rinder- und Schafherdengesundheitsdienst der TSK Baden-Württemberg, die praktizierenden Tierärzte sowie die Verbände Auskunft geben. Bei der Probeneinsendung sollten folgende Punkte beachtet werden:

Abb. 2: BTV-3-Feststellungen in der Vektorsaison 2025 (01.05.-29.10.2025) und BTV-3-Impfrate pro Bundesland. Eine niedrige Impfrate hat vermehrte Ausbrüche zur Folge
Abb. 2: BTV-3-Feststellungen in der Vektorsaison 2025 (01.05.-29.10.2025) und BTV-3-Impfrate pro Bundesland. Eine niedrige Impfrate hat vermehrte Ausbrüche zur Folge © RGD Aulendorf, STUA-Diagnostikzentrum (DZ) Aulendorf
Tab.: Übersicht über die bezüglich BTV-8 geltenden Verbringungsregelungen
Tab.: Übersicht über die bezüglich BTV-8 geltenden Verbringungsregelungen © RGD Aulendorf, STUA-Diagnostikzentrum (DZ) Aulendorf

 

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