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Tierseuche

Blauzungenkrankheit breitet sich weiter rasant aus

Die Blauzungenkrankheit breitet sich inzwischen in ganz Deutschland aus und nimmt dabei erheblich Fahrt auf. Die Dynamik der BTV-3-Ausbreitung könne derzeit als explosiv bezeichnet werden, teilen das Staatliche Tierärztliche Untersuchungsamt (STUA) in Aulendorf und der Tiergesundheitsdienst (TGD) in Aulendorf der Tierseuchenkasse (TSK) Baden-Württemberg hierzu aktuell mit. Die Seuche habe sich im August innerhalb kürzester Zeit nicht nur in Baden-Württemberg, sondern mittlerweile in allen Bundesländern ausgebreitet. Nun gelten neue Verbringungsregeln für die Tiere.

von Redaktion Quelle Pressemitteilung STUA und TGD Aulendorf, 16. August 2024 erschienen am 16.08.2024
Um Schafe, Rinder, Ziegen und andere Wiederkäuer vor einer Infektion mit dem Blauzungenvirus zu schützen, sollten die Tiere dringend geimpft werden. © Tiergesundheitsdienst Baden-Württemberg
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Nach den Erfahrungen mit der BTV-8-Epidemie in den Jahren 2006 und 2007 werde, so die Tierärzte, mit der zunehmenden Aktivität der Gnitzen die Zahl der Neuinfektionen über den Sommer und Herbst weiter ansteigen. Schlimmes Tierleid bei Schafen und Rindern könne deshalb jetzt nur durch schnelles und flächendeckendes Impfen der Bestände verhindert werden.

Nachdem im September 2023 zum ersten Mal über das Vorkommen von BTV-3 in den Niederlanden und Belgien berichtet worden ist, kamen schon im Oktober die ersten Meldungen über den Nachweis in Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen. Im Mai 2024 erreichte das Virus dann Rheinland-Pfalz, im Juni dann auch Hessen. Insgesamt gab es allein im Juli in den betroffenen Gebieten in Deutschland mehr als 1200 BTV-3-Fälle. Somit sei es nur eine Frage der Zeit gewesen, bis die Blauzungenkrankheit auch in Baden-Württemberg Einzug hält.

Schwere Krankheitsverläufe bei Schafen und Rindern

Bei Schafen werden schwere Verläufe mit einem für die Blauzungenkrankheit typischen Verlauf beobachtet. Die Tiere zeigen hohes Fieber (bis 42 Grad), geschwollene Zungen, Fressunlust, Speicheln und verhalten sich lethargisch. Im weiteren Verlauf können auch Schäden an der Maulschleimhaut und an der Zunge entstehen. Ein hoher Anteil der Schafe weist Lahmheiten auf. Bis zu 25 Prozent der Schafe können sterben. Bei Rindern verläuft die BTV-3-Infektion milder, aber auch hier sehe man Fieber, Entzündungen der Schleimhäute im Maul- und Nasenbereich oder am Euter sowie einen früh einsetzenden massiven Milchrückgang und Lahmheiten. Neben Schafen und Rindern sind Ziegen, Neuweltkameliden und Wildwiederkäuer für die Blauzunge empfänglich. Für Menschen ist das Blauzungen-Virus hingegen nicht gefährlich.

Zum Nachweis der BTV-Infektion sind ausschließlich EDTA-Blutproben geeignet. Im Labor werden diese mittels einer Polymerase-Kettenreaktion (PCR) untersucht. Je nach Probenaufkommen liegt das Ergebnis nach ein bis zwei Tagen vor. Der Untersuchungsantrag für BTV-Einsendungen muss aus HIT erstellt werden.

Impfung schützt Tiere vor einer Infektion

Die Impfung biete, so das STUA und der TGD in Aulendorf, den einzigen effektiven Schutz gegen schwere Erkrankungen. Die bisher gegen BTV-8 und BTV-4-eingesetzten Impfstoffe schützten dabei leider nicht gegen die aktuellen BTV-3-Infektionen. Daher wurde die Anwendung von drei Impfstoffen gegen BTV-3 in einer bundesweit gültigen Eilverordnung befristet gestattet worden. Die BTV-3-Impfstoffe bewahrten vor Todesfällen, verhinderten einen schweren Verlauf der Erkrankung und verringerten die Viruszirkulation im Blut der Tiere. Das Risiko einer weiteren Übertragung der Krankheit werde damit reduziert.

Bisherige Berichte bestätigten, dass die Impfstoffe von den geimpften Tieren gut vertragen werden. Kommt es bei geimpften Schafen und Rindern dennoch zu Erkrankungen, verlaufen diese insgesamt milder. Todesfälle wurden bei Tieren beobachtet, die beispielsweise durch Parasiten stark mitgenommen und geschwächt waren. Wichtig sei, dass sich ein Impfschutz aufbauen kann bevor sich die Tiere mit dem BT-Virus infizieren.

Obwohl bei Schafen in der Regel eine einmalige Impfung als Grundimmunisierung vorgesehen ist, zeigen aktuelle Daten, dass der Schutz vor klinischen Erscheinungen durch eine zweite Impfung im Abstand von drei bis vier Wochen erhöht werden kann. Aus Gründen des Tierwohles gelte, dass Schafe vorrangig geimpft werden sollten, gefolgt von Rindern und schließlich den anderen empfänglichen Tierarten, machen das STUA und der TGD in Aulendorf deutlich.

BTV-8 nach wie vor aktuell

Ende August 2023 traten in Südfrankreich bei Schafen und Rindern plötzlich schwere Fälle der Blauzungenkrankheit auf, die ursächlich von einem gänzlich neuen BTV-8-Stamm herrührten. Die Infektion führt zu schweren Verläufen mit Fieber, Bewegungsstörungen, Krustenbildung an Maul und Nase, Maulschleimhautgeschwüren und vor allem bei Schafen zu Husten und einer blauen Zunge. Die Verlustrate ist entsprechend hoch. Gegen dieses Virus ist jedoch eine wirksame Vorbeugung über die bereits bewährten BTV-8-Vakzinen möglich und dringend anzuraten.

BTV-Impfungen werden finanziell unterstützt

Dass die BTV-Impfung so enorm wichtig ist, zeigt sich auch darin, dass die Tierseuchenkasse Baden-Württemberg und das Land Baden-Württemberg alle BTV-Impfungen seit vielen Jahren mit einem Impfzuschuss finanziell unterstützten. Der Impfzuschuss für BTV-3 liegt beim Rind bei 2,00 Euro pro Impfung, beim Schaf bei 1,90 Euro pro Impfung und bei der Ziege 0,90 Euro pro Impfung. Die Zuschüsse zur Impfung gegen BTV-4/BTV-8 bleiben unverändert nach Impfzonen gestaffelt. Einzige Voraussetzung für die Gewährung der Impfzuschüsse ist die Eintragung der Impfung in HIT. Alle drei Impfstoffe sind verfügbar und können von den Tierarztpraxen bestellt werden. Deutschlandweit wurden dieses Jahr seit Mitte Juni bereits über 300.000 Rinder und über 360.000 Schafe mit BTV-3-Impfstoffen geimpft (Stand 9. August 2024).

Das BTV-3-Geschehen werde sich vorerst unaufhaltsam weiter ausbreiten. Ob der Seuchenzug mit viel oder mit wenig Tierleid einher gehen wird, hänge entscheidend davon ab, ob die empfänglichen Tiere geimpft werden oder nicht, betonen die Tierärzte des STUA und TGD in Aulendorf.

Weitere Informationen zu BTV (Verbringungsregelungen, Tierhaltererklärung) und zur Impfung gibt es unter: www.stua-aulendorf.de oder www.tsk-bw.de. Bei Fragen erteilen die Veterinärämter, der Rinder- und Schafherdengesundheitsdienst der Tierseuchenkasse (TSK) Baden-Württemberg, der Landeskontrollverband (LKV) Baden-Württemberg, die praktizierenden Tierärzte sowie die Verbände Auskunft.

2 Da sich die Blauzungenkrankheit inzwischen in ganz Deutschland ausbreitet, gelten für die Verbringung von Tieren aus Baden-Württemberg neue Regeln.
2 Da sich die Blauzungenkrankheit inzwischen in ganz Deutschland ausbreitet, gelten für die Verbringung von Tieren aus Baden-Württemberg neue Regeln. © Tiergesundheitsdienst Baden-Württemberg
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