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Liberalisierung von Nutzhanf

Mehr Sicherheit für den Anbau

Das Bundeskabinett hat heute den Gesetzentwurf zur Nutzhanfliberalisierung beschlossen.  Mit der Änderung soll der Anbau von Nutzhanf erleichtert und der Umgang damit liberalisiert werden.

von Redaktion erschienen am 26.09.2024
Hanf © Jonas Klein
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Um den Anbau von Nutzhanf zu erleichtern wurde die sogenannte Missbrauchsklausel gestrichen und der Indoor-Anbau von Nutzhanf zugelassen.

Nutzhanf enthält im Gegensatz zu Konsumcannabis äußerst wenig Tetrahydrocannabinol (THC) – erlaubt sind grundsätzlich nicht mehr als 0,3 Prozent. Im Jahr 2023 wurde die Pflanze in Deutschland auf 5834 Hektar angebaut. Die Anbaufläche hat sich in den vergangenen Jahren nicht so vergrößert, wie es aus Sicht der Bundesregierung wünschenswert wäre. Dies hat wirtschaftliche Gründe und zudem mit einem hohen Maß an Bürokratie zu tun.

Darüber hinaus ist die bisherige Rechtslage mit Risiken verbunden, denn ein Verstoß gegen die sogenannte Missbrauchsklausel kann erhebliche strafrechtliche Konsequenzen für Nutzhanfanbauer und -händler haben. Die Klausel besagt, dass Cannabis und nicht Nutzhanf vorliegt, sofern der Missbrauch zu Rauschzwecken nicht ausgeschlossen ist. Diese Vorgabe wurde sehr streng ausgelegt. Die Nutzhanfanbauer und –händler hatten Schwierigkeiten, den Missbrauch zu Rauschzwecken rechtssicher auszuschließen. Dieses Risiko ist mit Erlass des Konsumcannabisgesetzes aus Sicht der Bundesregierung nicht mehr angemessen und soll mit dem heute beschlossenen Vorhaben beseitigt werden. Denn mit den durch das Konsumcannabisgesetz legal gewordenen Bezugsmöglichkeiten für berauschendes Cannabis ist der Missbrauch von Nutzhanf zu Rauschzwecken praktisch ausgeschlossen.

Dabei bietet ein Nutzhanfanbauvielfältige Vorteile in Sachen nachhaltige Rohstoffe und Biodiversität; die Ernte kann unterschiedlich genutzt werden. Die Samen eignen sich als Lebensmittel, etwa im Müsli oder für die Herstellung von Speiseöl. Die Fasern können für die Herstellung von Baustoffen, Verbundwerkstoffen, Papier und Seilen genutzt werden. Und auch in Tees, Kosmetik und Arzneimitteln gibt es Verwendung für Nutzhanferzeugnisse. Mit der Gesetzesänderung werde es künftig auch möglich sein, Nutzhanf in Innenräumen („Indoor“), also etwa in Gewächshäusern, anbauen zu können.

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