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Initiative Tierwohl

Neue Registrierungsphase für Ferkelerzeuger ab November

Ferkelaufzüchter haben ab dem 4. November 2024 die Möglichkeit, sich für die Teilnahme an der Initiative Tierwohl (ITW) anzumelden. Für dieser Registrierungsphase können sich laut ITW erstmals auch ausländische Betriebe registrieren. Alle relevanten Dokumente für die Teilnahme an der Initiative Tierwohl wurden hierfür im Download-Bereich der ITW-Webseite hinterlegt.

von Redaktion Quelle Pressemitteilung Initiative Tierwohl (ITW) erschienen am 14.10.2024
Ferkelaufzüchter können sich ab Anfang November für die Initiative Tierwohl (ITW) anmelden. © Petra Ast
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Für die Zulassung in der ITW muss zunächst eine Budgetprüfung stattfinden. Diese wird im Dezember 2024 durchgeführt. Sollte es zu einer Überzeichnung des Budgets kommen, entscheidet ein Losverfahren. Die Rückmeldung zur Teilnahme der Ferkelaufzüchter gibt es voraussichtlich Mitte Dezember. Die neuen Ferkelaufzuchtbetriebe nehmen als „nämliche Ferkelaufzüchter“ an der ITW teil.

Voraussetzung für die Auszahlung des Tierwohlentgelts ist die Lieferung der Ferkel an einen ITW-Mäster. Die Ferkelaufzüchter erhalten ein Tierwohlentgelt von 4,50 Euro je aufgezogenem Ferkel (inklusive der Preisempfehlung für Ferkelerzeuger), das nachweislich an einen ITW-Mäster vermarktet worden ist. Dementsprechend dürfen auch nur diese Ferkel an den Bündler und in der Datenbank der Clearingstelle gemeldet werden. Eine Andienungspflicht an einen ITW-Mäster bestehe nicht.

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