
Eckpunktepapier vorgelegt
Das Bundeslandwirtschaftsministerium hat ein Eckpunktepapier für die Tierhaltungskennzeichnung bei Rindfleisch vorgelegt. Es benennt die Kriterien für die Haltung von Rindern in den fünf Haltungsformen. Viele Verbände kritisieren die geplanten Vorgaben.
von age erschienen am 15.10.2024Das Bundeslandwirtschaftsministerium hat die Eckpunkte für eine Ausweitung der Tierhaltungskennzeichnung auf Rindfleisch vorgelegt. Weil gesetzliche Vorgaben für die Rinderhaltung weitgehend fehlen, orientiert sich das Ressort bei den Kriterien für die verschiedenen Haltungsformen eigenen Angaben zufolge an vorliegenden Empfehlungen und Leitlinien von Verbänden, Bundesländern und anderen Mitgliedstaaten sowie an den Vorschlägen der ehemaligen Borchert-Kommission. Maßgeblich für die Tierhaltungskennzeichnung sollen die letzten zwölf Monate vor der Schlachtung sein.
Stall und Platz
Den Eckwerten zufolge sollen in der Haltungsform „Stall+Platz“ Rindern mit einem Gewicht von 150 bis 400 Kilogramm jeweils 3,5 m2, zwischen 400 und 600 Kilogramm 4,5 m2 und über 600 Kilogramm 5,5 m2 zur Verfügung stehen. Daneben soll der Stall unterschiedliche Anforderungen etwa an den Liegebereich sowie die Ausstattung beispielsweise mit einer Viehbürste erfüllen müssen. Dabei sollen die Halter aus einer Palette von Möglichkeiten wählen können.
Drei Stallformen sind für die Haltungsform „Frischluftstall“ vorgesehen. Beim „Frischluftstall“ soll das Außenklima einen wesentlichen Einfluss auf das Stallklima haben, den Tieren soll jederzeit eine unbegrenzte Fläche außerhalb eines Stalles zur Verfügung stehen oder sie sollen in der Vegetationszeit mindestens sechs Stunden täglich an mindestens 120 Tagen im Jahr auf einer zur Beweidung geeigneten Grünfläche gehalten werden.
Auslauf und Weide
Ebenfalls drei Stallformen enthält das Eckpunktepapier für die Haltungsform „Auslauf/Weide“. In Stallform 1 soll den Tieren jederzeit ein Auslauf zur Verfügung stehen müssen, durch den jedem Tier ermöglicht wird, äußere Witterungseinflüsse und Umwelteindrücke wahrzunehmen. Dabei soll jedem Tier in diesem Auslauf je nach Gewicht eine bestimmte Mindestbodenfläche zur Verfügung stehen. In Stallform 2 soll die Haltung der Tiere in der Vegetationszeit mindestens sechs Stunden täglich an mindestens 120 Tagen auf einer zur Beweidung geeigneten Grundfläche erfolgen müssen.
In der restlichen Zeit sollen sich die Tiere im Stall frei bewegen können und dabei Mindestplatzvorgaben eingehalten werden müssen. In Stallform 3 sollen die Tiere dauerhaft im Freien ohne festen Stall gehalten werden und ihnen im Winter ein geschützter Liegebereich zur Verfügung stehen müssen. In der Haltungsform Bio sollen schließlich die entsprechenden Vorgaben in der EU-Verordnung erfüllt sein müssen.
Zahlreiche Verbände und Organisationen aus der Nutztierhaltung lehnen die Pläne des Bundeslandwirtschaftsministeriums für eine Ausweitung der Tierhaltungskennzeichnung auf Rindfleisch ab. Vor einer Ausweitung müssten die Geburtsfehler des Tierhaltungskennzeichnungsgesetzes behoben werden. Dazu zählten die fehlende bundeseinheitliche Auslegung der Kriterien für die verschiedenen Kategorien, die ungeklärte Frage der Datenweitergabe an die nachgelagerten Stufen, die unzureichende Möglichkeit zum Downgrading und die mangelhafte Einbindung privater Systeme, heißt es in einem gemeinsamen Positionspapier von Deutschem Bauernverband (DBV), Bundesverband Rind und Schwein (BRS), Deutschem Raiffeisenverband (DRV), Initiative Tierwohl (ITW), Milchindustrieverband (MIV), QM Milch sowie Verband der Deutschen Fleischwirtschaft (VDF).
Moniert wird auch das Vorgehen des Bundeslandwirtschaftsministeriums. Weder die Tierhalter noch die Fleisch- und Milchwirtschaft oder die etablierten Systemträger der Wirtschaft seien in die Erarbeitung des Eckpunktepapiers einbezogen worden. Die Verbände und Organisationen der Wirtschaft fordern das BMEL auf, zunächst die bestehenden Probleme bei der staatlichen Tierhaltungskennzeichnung für Schweinefleisch zu lösen und dann mit den Wirtschaftsbeteiligten wissenschaftlich fundierte Kriterien für die Ausweitung auf Rindfleisch zu erarbeiten und dabei bestehende Ausarbeitungen zu berücksichtigen.
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