
Neues zu Schlachtbefunden, Neuwahlen beim Vorstand
Bei der Mitgliederversammlung des Geflügelwirtschaftsverbandes Baden-Württemberg wurde der Vorstand neu gewählt. Zuvor wurden vielfältige Themen angesprochen und diskutiert: der Umgang mit Schlachtbefunden, die TA Luft sowie aktuelle Themen aus der ZDG-Geschäftsstelle.
von Kathrin Iske, DGS Redaktion Quelle Kathrin Iske, DGS-Redaktion erschienen am 12.11.2024„Die EU hat sich das Thema eines besseren Informationsaustauschs zwischen den einzelnen Instanzen – dem Tierhalter mit seinem Wissen über die Schlachttiere, dem Schlachthofbetreiber, dem Amtstierarzt, dem Hoftierarzt und dem Veterinäramt – schon vor gut 20 Jahren auf die Fahnen geschrieben“, erklärte Dr. Edwin Ernst in seinem Vortrag zum Umgang mit meldewürdigen Befunden bei der Schlachtung von Legehennen, Enten und Puten aus Sicht seines Ministeriums, den er am 24. Oktober 2024 im Rahmen der Mitgliederversammlung des Geflügelwirtschaftsverbandes Baden-Württemberg hielt. Ernst ist Leiter des Referats tierische Lebensmittel, Futtermittel und Lebensmittelmikrobiologie am Ministerium für Ernährung, ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg.
Für Geflügelhalter schon gelebte Praxis
„Die Idee, die hinter dem verbesserten Informationsaustausch steht, ist in der Geflügelbranche sogar schon älter als in der übrigen Fleischgewinnungsbranche. Zuerst einmal sollte der Landwirt beziehungsweise Tierbetreuer wissen, was in seinem Bestand los ist: Wann waren die Tiere krank, wann wurden sie behandelt, wie viele sind im Laufe des Durchgangs bereits verendet – oder war es ein ganz normaler Durchgang ohne besondere Auffälligkeiten?“ Jeder Tierhalter hat die Verpflichtung, betonte Ernst, diese Dinge aufzuzeichnen.
Daraus ergeben sich die Lebensmittelketteninformationen, wenn es in Richtung Schlachtung geht. Sowohl der Schlachthofbetreiber als auch der amtliche Tierarzt, der die Schlachttieruntersuchung im Herkunftsbetrieb erledigt, haben dann die Möglichkeit, mithilfe der aufgezeichneten Informationen Entscheidungen hinsichtlich der Verwendung des Fleisches zu treffen.
Standards für Masthühner bereits etabliert – neu für Legehennen, Enten und Puten
Nach der Schlachtung bekommen 99,9 Prozent der Betriebe eine Standarderklärung, in der steht, dass alles in Ordnung war. Gibt es aber bei der Schlachtung relevante Befunde, die für den Tierhalter und die zuständige Behörde spannend sind? Hierfür trifft sich die Arbeitsgruppe Tierschutz zweimal im Jahr und berät darüber, erläuterte der Referent, wie die nationalen Rechtsvorschriften in diesem Bereich auszulegen sind. Standards gibt es bereits für die Masthühnerhaltung, die festlegen, bei welchen Werten beziehungsweise Auffälligkeiten der Hoftierarzt, der Tierhalter und die Behörde zu informieren sind. 2022 wurde schließlich auch ein entsprechendes Regelwerk für die Schlachtung von Legehennen, Puten und Enten entwickelt – abgestimmt mit den Verbänden: Dazu gehörten QS und der Zentralverband der Deutschen Geflügelwirtschaft (ZDG).
© Iske„Nachdem die Verwurfraten am Schlachthof in die Höhe schossen, ist Nachbesserung bei den Grenzwerten angezeigt.“ Dr. Edwin Ernst
Die darin aufgeführten Werte, berichtete Ernst, sind Grenzwerte, „die sich üblicherweise aus Erfahrungswerten der Amtstierärzte generieren. Werden diese überschritten, so lohnt es sich bestimmt, einmal genauer hinzuschauen, was dahinter stecken könnte“, ordnete der Referent die entsprechenden Werte ein. Nach dieser Beschlussfassung hat Bayern seit Anfang 2024 die zuständigen Behörden angewiesen, die Beschlüsse konsequent umzusetzen. Daraufhin ist die Beanstandungsquote in Bayern plötzlich nach oben geschossen: „Probleme gab es insbesondere bei den Grenzwerten für die Verwurfrate bei Legehennen und Frakturen, Hämatomen und Verladeschäden bei Puten. Da ist jetzt Nachbesserungsbedarf bei den Grenzwerten angezeigt.“
TA Luft: Eine (fast) unendliche Geschichte
Im Anschluss referierte Michael Herdt, Vorsitzender des Geflügelwirtschaftsverbandes Hessen und Inhaber des Ingenieurbüros Karl Michael Herdt Ingenieure, zum Thema TA Luft. „Das ist inzwischen eine fast unendliche Geschichte.“ Sowohl für den ZDG als auch den Bauernverband hat Herdt in verschiedenen Gremien mitgearbeitet. Der Stand heute: „Die ersten zugelassenen Verfahren zeigen offensichtliche Schwachpunkte und es gibt nach wie vor behördliche Unsicherheiten. Und die wesentlichen Fragen sind weiterhin ungeklärt.“
Herdt stellte außerdem die Frage nach anderen Branchen in den Raum und warum diese vom Aufruf, das Potenzial zur Emissionsminderung zu überprüfen, bisher ausgeschlossen sind: „Ist das noch verfassungskonform?“ Der Ingenieur betonte aber: „Ich rate dringend von der Strategie ab, jetzt die Hände zu heben und nichts zu tun. Die gesetzten Termine sind bekannt, ebenso wie die Grundanforderungen nach Minderung. Fakt ist auch, dass wir etwas tun müssen.“ Er wies ebenso darauf hin, dass „es aber Spielräume gibt: Formal muss erst gehandelt werden, wenn die Ankündigung einer nachträglichen Anordnung nach Paragraf 17 BimschG auf Ihrem Tisch liegt. Allerdings ist es anzuraten, sich bereits zuvor einmal Gedanken über eine Strategie zu machen.“
Bisher hat jedoch noch kein Betrieb in Deutschland, soweit Herdt bekannt ist, eine wirkliche Anordnung zum Einbau einer Abluftreinigungsanlage erhalten. Nachzulesen sind alle Eckdaten im Beitrag „TA Luft: Was müssen Geflügelhalter beachten?“.
Bericht aus der ZDG-Geschäftsstelle
Aktuelles aus der Verbandsarbeit berichtete ZDG-Geschäftsführer Wolfgang Schleicher. Unter anderem ging er auf die neue Tiertransportverordnung ein und wies darauf hin: „Wenn zukünftig 40 Prozent weniger Tiere in den Boxen transportiert werden dürfen, braucht es zudem mehr Lkws, eine höhere Kapazität in den Wartebereichen der Schlachthöfe und eine höhere Kapazität der Betäubungsanlagen. Es muss also eine ganze Kette mitgedacht werden – so weit sind die Behörden bis jetzt leider nicht.“
Zur Thematik des Überkopffangens erläuterte Schleicher kurz: „Seitdem diese Praxis in den Niederlanden per Gesetz verboten wurde, hat der deutsche Tierschutzbund alle deutschen Veterinärämter angeschrieben, dass man nun plane, darauf reagieren zu wollen. In der Praxis haben wir das beim Ausstallen einer Legehennenherde versucht – das führte noch einmal deutlich vor Augen, wie wenig praktikabel diese Forderung ist.“
Catering bei der Stallwächterparty 2024
In seinem Geschäftsbericht zeigte Georg Heitlinger Bilder zu den Veranstaltungen des vergangenen Jahres. Besonders beeindruckt zeigte er sich vom Besuch der Stallwächterparty 2024 in Berlin, wo auch der Geflügelwirtschaftsverband gemeinsam mit dem baden-württembergischen Kartoffelverarbeiter Wild fürs Catering angefragt wurde: „Insgesamt hatte das Event 3000 Besucher, das war schon beeindruckend. Aus unserem Bundesland waren außerdem 50 Aussteller vertreten.“
Zudem berichtete der erste Vorsitzende von der Unterzeichnung des Strategiedialoges Landwirtschaft Baden-Württemberg am 7. Oktober 2024 in Stuttgart, mit Vertretern aus dem gesamten Lebensmitteleinzelhandel (Lidl, Aldi, Edeka). Für das kommende Jahr ist ebenfalls schon eine Exkursion geplant: „Bei den Südtiroler Kollegen ist uns das gute Marketing aufgefallen, das sich mit dem der 08er-Gruppe vergleichen lässt. Im Juni 2025 hat der Verband eine Exkursion geplant, bei der wir uns das Marketing vor Ort genauer anschauen wollen.“
Puten: Leichter Zuwachs beim Kilopreis
Aus den Fachbereichen berichtete Putenmäster Marcus Könninger über das Auf und Ab der Preise in den vergangenen Jahren: „Wir haben etwa 33 Cent pro Kilogramm verloren. 2023 konnten wir als Mäster das noch mit dem sinkendem Futterpreis auffangen. Als in 2024 dann die Futterkosten anstiegen, ging es zulasten unserer Wirtschaftlichkeit. Immerhin konnten wir kürzlich einen Zuschlag von 3,5 Cent auf den Kilopreis erreichen.“
Masthühner: Mehr Mitglieder in der EZG
Hähnchenmäster Josef Wohlfrom berichtete aus seinem Fachbereich einen leichten Zuwachs bei der Anzahl der Mitglieder in der Erzeugergemeinschaft. „Wir haben eine leichte Absenkung bei den Tierzahlen zu verzeichnen, bedingt durch die Umstellung der Haltungsform. Nach wie vor fehlt es an Genehmigungen für Stallneubauten und auch Stallumbauten, um den Kriterien einer höheren Haltungsstufe gerecht zu werden.“
Könninger und Wohlfrom berichteten zudem, dass die Umstellung von Aldi Süd, das inzwischen in Baden-Württemberg ausschließlich Putenfrischfleisch der Haltungsstufe 3 anbietet, folgende Konsequenzen hat: „Die Haltungsstufe 3 wird von den Haltungsstufen 1 und 2 quersubventioniert. Außerdem verkauft der Handel die entsprechenden Putenprodukte zum selben Preis, in der Verpackung ist aber weniger Ware enthalten.“
Vorstand wurde gewählt
Zum Abschluss der Veranstaltung wurde der Vorstand nach dreijährigem Turnus und gemäß Satzung geheim gewählt. Im Amt bestätigt wurden der erste Vorsitzende Georg Heitlinger und die beiden Stellvertreter Marcus Könninger und Josef Wohlfrom. Weitere sieben Mitglieder wurden neu gewählt. Diese sind Stefan Grimbacher, Werner Hockenberger, Matthias Hölle, Christoph Hönig, Johannes Knäpple, Matthias Kurz und Martin Zapf. Als Kassenprüfer im Amt bestätigt wurden Tobias Bohner und Eberhard Müller.
Zu diesem Artikel liegen noch keine Kommentare vor.
Artikel kommentierenSchreiben Sie den ersten Kommentar.